Nuklearmedizin
Stand: 02/2019

PB Nuklearmedizin

Die Nuklearmedizin in Diagnostik oder Therapie ist gekennzeichnet durch den Umgang mit offenen Radionukliden, wobei alles als "offen" bezeichnet wird, was nicht völlig umschlossen ist. Diese Nuklide werden im Verlauf der Behandlung den Patientinnen und Patienten oral oder intravenös verabreicht. Der Unterschied in der therapeutischen oder diagnostischen Anwendung liegt in der Art der verwendeten Strahlungsmaterialien (Beta-Strahler für die Therapie, weiter reichende Gamma-Strahler für Diagnose) und in den Abklingzeiten der Strahlung, die bei den diagnostischen Verfahren viel kürzer sind.

Letzteres bedingt weniger aufwendige Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen bestehen entweder aus Abschirmungen oder aus Schutzabständen.

Diese Bereiche gehören gemäß Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 "Einheiten im ABC-Einsatz" zur Gefahrengruppe IIA, die von den Einsatzkräften nur in Sonderausrüstung betreten werden dürfen. Hierfür sind im Eingangsbereich Ablageflächen bereit zu halten.

Die erforderlichen Kennzeichnungen der Bereiche sind in DIN 25430: 2016-10 "Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz" festgelegt.

Die Farbkennzeichnung radioaktiver Materialien oder Bereiche ist gewöhnlich schwarz/gelb.

Therapeutische Anwendung

Bei diesen Anwendungen werden den Patienten oral Nuklide in Kapseln verabreicht (zumeist bei Schilddrüsenbehandlungen, dann mit Nuklid Jod-131).

Da die behandelten Patienten immer strahlen, gibt es in der Regel auch keine abgestuften Strahlenschutzbereiche. Die Abteilung selbst ist meist ein einziger, mit Zugangsbeschränkungen und Ausgangskontrollen für das Personal versehener Kontrollbereich. Der Patient verlässt während der Behandlung, die im Durchschnitt zwei bis fünf Tage dauert, die Abteilung nicht und wird erst nach Abklingen der Strahlung entlassen, weshalb am Patientenausgang kein Kontrollinstrument vorgeschrieben ist. Alle von Patienten benutzte Gegenstände, sowie alle Körperausscheidungen müssen in diesem Behandlungsbereich bis zum Abklingen der Strahlung verbleiben.

Die Ausführungen der Wände, Türen und Fenster bezüglich der Strahlenabschirmung werden in DIN 6844-2: 2005-01, "Nuklearmedizinische Betriebe - Teil 2: Regeln für die Errichtung und Ausstattung von Betrieben zur therapeutischen Anwendung von offenen radioaktiven Stoffen" beschrieben.

Damit keine kontaminierten Ausscheidungen in die Bausubstanz eindringen können, müssen alle Fußbodenbeläge fugendicht verlegt und an den Wänden hochgezogen werden. Es empfiehlt sich, möglichst einen breitformatigen Bodenbelag zu verlegen und Trennfugen außerhalb der Verkehrsbereiche anzulegen, um die mechanische Belastbarkeit der Fugen zu erhöhen.

Alle Materialien müssen beständig gegen Dekontaminationsmittel sein, weshalb als Bodenbelag derzeit fast nur PVC verwendet wird.

Dies gilt auch für Wandbeläge, weshalb Wandfliesen ausscheiden, weil der Fugenzement auf Dauer nicht flüssigkeitsdicht ist. (Nur am Händewaschplatz des Personals sind Fliesen möglich.) Auch Verglasungen und Edelstahlwände müssen fugendicht verarbeitet werden, was insbesondere für die Versiegelung der Schraubenköpfe gilt.

Auch alle Möbelmaterialien und Sitzbeläge müssen flüssigkeitsdicht und dekontaminationsfähig sein.

Die Heizkörper sind in einer Form zu wählen, die eine Wischdekontamination zulassen.

Die Luftströmung muss zu den am stärksten belasteten ("heißen") Bereichen, also den Patientenzimmern hin, ausgelegt sein und Unterdruck aufweisen, um auch bei Leckagen ein Entweichen von kontaminierter Luft zu verhindern.

Die Abluft sollte über Filter mit Messgeräten zur Überwachung der Belastung geleitet werden. Kontaminierte Abluft muss in gesonderten Kanälen bis über das Dach abgeführt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Abluft nicht in Ansaugbereiche anderer Lüftungsanlagen oder Fenster gelangt.

Der gesamte Bereich ist in zwei Brandabschnitte aufzuteilen, um eine Evakuierung innerhalb der Abteilung zu ermöglichen, damit auch im Schadensfall keine kontaminierten Personen in die Öffentlichkeit gelangen.

 

Zugehörige Bereiche und Funktionen

  1. Patientenzimmer,
  2. Patientenschleuse,
  3. Personalschleuse,
  4. Personalumkleideraum,
  5. Anwendungsräume,
  6. Nuklidaufbereitungsraum ("Heiß"-labor),
  7. Versorgungsräume/Lager,
  8. Diensträume,
  9. Personalaufenthaltsraum,
  10. Personaltoiletten,
  11. Abfalllagerung/Abklingräume,
  12. Abwasserschutzanlage.
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Hinweise zur Gestaltung

1. Patientenzimmer

Die Patientenzimmer sollten so angelegt werden, dass möglichst kurze Verkehrswege zu Behandlungs- und Anwendungsräumen entstehen, um das Zusammentreffen von kontaminierten Patienten und Personal zu minimieren.

Im Patientenzimmer selber muss Platz für eine bewegliche Abschirmung vorhanden oder eine feste Barriere eingebaut sein, hinter der sich das Personal bei der Übergabe von Essen oder Medikamenten zurückziehen kann. Dazu ist eine Mindestgröße des Raumes von 12 m2 erforderlich. Für Zweibettzimmer (bei Angehörigenbegleitung z. B.) ist aus Strahlenschutzgründen ein Bettenabstand von 3 m erforderlich.

Die Fenster müssen ebenfalls in einer strahlungsdämmenden Form ausgeführt werden, was die Lichtdurchlässigkeit mindert, oder es muss durch eine besondere Anordnung die Abgabe von Strahlung an die Umgebung verhindern werden. Erhöhte Brüstungen oder Oberlichtfenster stellen für die Patientinnen und Patienten eine psychische Belastung dar. Besser ist es, durch Vorkehrungen vor dem Gebäude (Gräben, undurchdringliche Bepflanzung, usw.) einen äußeren Sicherheitsabstand zu diesen Fenstern herzustellen.

Im Türbereich kann die Ausführung einer schweren strahlendämmenden Tür durch einen Labyrintheingang mit einer normalen Tür ersetzt werden.

Duschen, Waschbecken und WC sind an eine Abwasserschutzanlage anzuschließen. Für den Fall von Störungen in der Abwasserschutzanlage oder im WC-System sind Vorratsräume für transportable Nottoiletten (z. B. Camping-WC) vorzusehen.

Auf Badewannen wird gewöhnlich verzichtet, da keine regelmäßige Hilfestellung durch das Personal geleistet werden kann.

Die Medienanschlüsse sind außerhalb des Bereiches, der kontaminiert werden kann anzubringen, da die Medienanschlüsse nicht vollständig zu reinigen und zu dekontaminieren sind.

2. Patientenschleuse

Die Patientenschleuse dient der Patientenaufnahme und -entlassung. Bis auf eine Trennlinie, ab der die Schuhe gewechselt werden müssen, sind weiter keine baulichen Vorkehrungen nötig.


3. Personalschleuse

Die Station ist nur über eine Personalschleuse zu betreten. Die Schleuse ist mit einem Ganzkörper-Messgerät auszurüsten. Das Messgerät ist mit dem elektrischem Türverschluss dieses Kontrollbereiches zu verbinden, um zu verhindern, das Kontaminationen nach außen getragen werden.

4. Personalumkleideraum

Unmittelbar hinter der Personalschleuse sind Umkleiden vorzusehen. Über die in den Baulichen Anforderungen beschriebenen allgemeinen Anforderungen hinaus, ist hier auf Ablagemöglichkeiten und streng getrennte Schränke für Bereichskleidung und allgemeiner Bekleidung zu achten. Die möglicherweise kontaminierte Bereichskleidung darf die allgemeine Bekleidung nicht kontaminieren. Die Schrankgröße ist so zu wählen, dass ein Bekleidungsvorrat mit abgelegt werden kann, für den Fall von Kontaminationen.

Die Umkleide muss mit Duschmöglichkeiten zur Dekontamination ausgestattet sein. Die Duschen und Waschbecken für das Personal dürfen in einigen Bundesländern nicht an das öffentliche Netz angeschlossen werden, sondern müssen wie die Patientenabwässer in die Abwasserschutzanlage abgeführt werden.

Es sollten Möglichkeiten zur Vorratshaltung von Dekontaminationsmaterial (Gelees, abrassive Seifen, usw.) vorhanden sein.

5. Anwendungsräume

Räume in denen Untersuchungen vorgenommen oder Patientenstrahlung gemessen wird, könnten, wenn sich kein Patient darin befindet, zum Überwachungsbereich gehören. Diese Regelung ist aber schwierig umzusetzen. Räume, in denen radioaktive Stoffe verabreicht werden, gehören aber auf jeden Fall zum Kontrollbereich.

Diese Räume müssen so groß sein, dass die durch den Strahlenschutz notwendigen Sicherheitsabstände eingehalten oder mobile Trennwände eingesetzt werden können.

6. Nuklidaufbereitungsraum ("Heiß"-Labor)

Diese Räume gehören zum Kontrollbereich. Sie sollten so angeordnet werden, dass die Transportwege der Nuklide möglichst kurz sind. Die hier behandelten Stoffe sind natürlich viel strahlungsintensiver, als z. B. die Ausscheidungen der Patienten. Die Ausführungen und der Betrieb dieser Labore werden in Normen geregelt, diese werden aber von den einzelnen Bundesländern teilweise verschieden ausgelegt, sodass der rechtzeitige Kontakt zu diesen Behörden unumgänglich ist. Allgemein sei aber auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Die radioaktiven Stoffe sind nach DIN 25 422: 2013-06 "Aufbewahrung radioaktiver Stoffe - Anforderungen an Aufbewahrungseinrichtungen und deren Aufstellungsräume zum Strahlen-, Brand- und Diebstahlschutz" gegen Diebstahl zu sichern, z. B. durch mit Kameras ausgestattete Zugangskontrolle. In dieser Norm wird auch der Brandschutz beschrieben. So sind z. B. Türen und Lagerschränke in F90 auszuführen.
  • Es sind extra Anliefer- und Personalschleusen mit Messgeräten und Dekontaminationsmöglichkeiten einzuplanen.
  • Auf Ganzkörperduschen vor den Ausgängen sollte zugunsten kleinflächiger Dekontaminationsmöglichkeiten verzichtet werden, da die Kontamination sonst möglicherweise verteilt wird,
  • Aus Strahlenschutzgründen dürfen keine Fenster eingeplant werden, für mehr Information zur Beleuchtung finden Sie hier.
  • Fußbodenmaterial sollte so gewählt werden, dass Abdeckfolien an den Arbeitsplätzen aufgeklebt werden können, die bei Kontamination gewechselt werden, wodurch eine Kontamination des Fußbodens verhindert wird.

7. Versorgungsräume

Die zur Versorgung der Station mit medizinischen Materialien, Reinigungsmitteln und Speisen nötigen Räume können so ausgelegt werden, dass sie noch nicht zum Kontrollbereich gehören. Dann sind, da diese Räume von öffentlichen Fluren zugänglich sind, geeignete Übergabemöglichkeiten zu schaffen.

Ausgabeküchen benötigen eine eigene Geschirrspülmaschine, die an eine Abwasserschutzanlage angeschlossen wird, oder das Geschirr muss vor Rückgabe an die Zentralküche freigemessen werden.

8. Diensträume

Die Anzahl dieser Räume sollte im Kontrollbereich so weit wie möglich eingeschränkt und auf die für die zeitnahe Dokumentation unbedingt erforderliche Zahl reduziert werden. Außerdem sollte die Lage möglichst weit entfernt von den stärker belasteten (aktiven) Bereichen, wie z. B. die Patientenzimmer, gewählt werden.

Auch hier müssen alle Einrichtungsgegenstände dekontaminierbar sein.

9. Personalaufenthaltsräume

Wenn die Abteilung aus arbeitsorganisatorischen Gründen zum Essen und Trinken nicht verlassen werden kann, muss dem Bereich ein Personalaufenthaltsraum zur Verfügung stehen.

Vor diesem Raum muss es eine Ablagemöglichkeit für Schutzkleidung und die Möglichkeit einer Kontrollmessung geben.

10. Personaltoilette

In diesem Bereich ist eine eigene Personaltoilette erforderlich. Hinweise hierzu finden Sie unter Kapitel 13.

11. Abfalllagerung/Abklingräume

Kontaminierte Bettwäsche, Patientenkleidung, aber auch Möbel und andere Ausrüstungsgegenstände, auf jeden Fall aber der Stationsabfall, müssen für eine längere Zeit zum Abklingen der Strahlung gelagert werden. Dafür sind ausreichende Räumlichkeiten einzuplanen. Diese sind durch Trennwände zu unterteilen, um die Gesamtstrahlung herabzusetzen.

Es empfiehlt sich, hier auch räumliche Möglichkeiten für Dekontaminationen zu schaffen.

Für Personen ist in diesem Bereich, da meist abseits oder im Keller gelegen, ein zusätzliches Kontrollinstrument im Zugangsbereich vorzusehen.

Ferner ist ein Messplatz für das "Freimessen" (genehmigungspflichtiges Verfahren nach Strahlenschutzgesetz) der Gegenstände oder Materialien erforderlich, die nach der Abklingzeit aus diesem Lager heraus gebracht werden sollen.

Die Tätigkeiten in diesem Lager sind gefährliche Arbeiten, die gemäß § 8(2) DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" eine Überwachung der Beschäftigten erforderlich machen.

12. Abwasserschutzanlage

Alle belasteten Abwässer müssen in einer ausreichend bemessenen Abklinganlage aufgefangen und zwischengelagert werden. Nähere Ausführungsangaben finden sich in der DIN 6844-2: 2005-01 "Nuklearmedizinische Betriebe - Teil 2: Regeln für die Errichtung und Ausstattung von Betrieben zur therapeutischen Anwendung von offenen radioaktiven Stoffen, Ziffer 8.2".

Alle Abwasserleitungen sind an den Stellen, an denen sie nicht mittels Sichtkontrolle geprüft werden können, doppelwandig auszuführen.

Die Tätigkeiten in der Abwasserschutzanlage sind gefährliche Arbeiten, die gemäß § 8(2) DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" eine Überwachung der Beschäftigten erfordern.

 


Diagnostische Anwendungen

Hierbei werden den Patienten Nuklide mit einer Halbwertzeit von ca. 6 Stunden gespritzt, deren Verteilung im Körper ca. eine Stunde nach Verabreichung mittels Gamma-Kameras aufgezeichnet wird. Möglich ist auch eine Applikation der Nuklide über Aerosole (für Lungenuntersuchungen).

Für Personal und Patienten sollten getrennte Zugänge vorhanden sein. Personalschleusen sind nicht unbedingt notwendig, da die hier verwendeten Stoffe wesentlich weniger schnell vom Körper aufgenommen werden und die Abklingzeit der Strahlung viel kürzer ist. Fast der ganze Bereich gilt als Überwachungsbereich. Am Ausgang der Station sollte aber ein Kontrollinstrument aufgestellt werden. Außerdem sind Dekontaminationsmöglichkeiten vorzusehen.

Die Bodenbeläge müssen fugendicht verlegt und die Wände abwaschbar sein. Weitere Angaben, auch zu den Raumgrößen, finden sich in DIN 6844-1: 2005-01 "Nuklearmedizinische Betriebe - Teil 1: "Regeln für die Errichtung und Ausstattung von Betrieben zur diagnostischen Anwendung von offenen radioaktiven Stoffen , siehe auch Kapitel 10.

Zugehörige Bereiche und Funktionen

  1. Anwendungsräume/Messräume,
  2. Übergaberaum/Applikationsraum,
  3. Labor für In-vitro-Untersuchungen/Probenmessraum,
  4. Warteraum,
  5. Büroarbeitsräume,
  6. Lager,
  7. Umkleideräume für Patienten,
  8. Toiletten für Patienten,
  9. Personalaufenthalts-, Umkleide- und Toilettenräume,
  10. Abfalllagerung
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Hinweise zur Gestaltung

1. Anmeldung

In den Bereichen, in denen Gamma-Kameras aufgestellt sind, müssen extra abgeteilte und geschirmte Bedienräume vorhanden sein. Zwischen den Bedien- und Anwendungsräumen, muss eine Sprechverbindung und eine Kameraüberwachung der Patientinnen und Patienten eingeplant werden.

Aus messtechnischen Gründen dürfen keine Temperaturänderungen von mehr als 3 °C innerhalb von einer Stunde auftreten. Räume, in denen Patienten mit radioaktiven Gasen oder Aerosolen untersucht werden, müssen zwangsbelüftet sein und eine Bodenabsaugung aufweisen.

Im Kameraraum selbst wird der Strahlenschutz durch Abstand hergestellt. Dies bedingt gewöhnlich eine Raumgröße von 24-25 m2. Falls stationäre Patienten untersucht werden, ist zusätzlich Platz für Betten und Umbetthilfen vorzusehen.

2. Übergaberaum/Applikationsraum

In diesem Raum werden die applikationsfertigen Materialien (in der Regel Spritzen) aus dem "Heiß"-Labor übernommen. Dieser Raum ist ein Kontrollbereich. Er muss aus Strahlenschutzgründen eine Fläche von mindestens 10 m2 aufweisen. Bei Untersuchung von bettlägerigen Patienten ist eine entsprechend größere Fläche erforderlich.

Eine Dekontaminationsmöglichkeit muss gut erreichbar sein. Angaben zum "Heiß"-Labor finden sich im vorherigen Abschnitt.

 
3. Labor für In-vitro-Untersuchungen/Probenmessraum

Das Labor kann je nach Arbeitsverfahren im Kontrollbereich oder im Überwachungsbereich angeordnet werden. Der Probenmessraum gehört gewöhnlich zum Überwachungsbereich. Für größere Einrichtungen empfiehlt sich ein gesonderter Probenmessraum.

Aus messtechnischen Gründen müssen diese Räume gegen Einstrahlungen geschützt werden.

4. Warteräume

In diesen Räumen müssen die Patienten nach Applikation des Nuklids etwa eine Stunde bis zur Untersuchung warten. Hierbei ist wegen des nötigen Strahlenschutz-Abstandes für jeden Patienten eine Fläche von mindesten 2 m2 erforderlich. Günstig sind getrennte Warteräume für Personen mit und ohne Applikationen.

5. Büroarbeitsräume

Um die Strahlenbelastung der Mitarbeiter möglichst gering zu halten, sollten Büro- und Anwendungsräume (aktive Räume) möglichst weit auseinander liegen.

6. Lager

Weiter Ausführungen werden hier beschrieben.

7. Umkleideräume für Patienten

Den Patientinnen und Patienten, die zur ambulanten Behandlung kommen, muss eine Umkleidemöglichkeit zur Verfügung stehen. Von der Umkleidemöglichkeit sollte der Untersuchungsraum möglichst direkt betreten werden können. Die Umkleidekabine sollte eine Möglichkeit zur Aufbewahrung der Straßenkleidung und Wertsachen und einen Zugang zu einer Patiententoilette haben.

8. Toiletten für Patienten

Die Patiententoiletten können wegen der kürzeren Abklingzeiten an das öffentliche Netz angeschlossen werden.

9. Personalaufenthalts-, Umkleide- und Toilettenräume

Eigene Personalaufenthaltsräume, Umkleiden Toiletten sind nicht erforderlich, da das Personal diesen Bereich jederzeit verlassen kann.

10. Abfalllagerung

Radioaktive Abfälle müssen für eine bestimmte Zeit zum Abklingen der Strahlung gelagert werden. Dafür sind ausreichende Räumlichkeiten einzuplanen.

Quellen

Webcode: w735