Innenbereich mit Fenstern ©UK NRW | BGW
Stand: 04/2016

PB Einleitung Verglasung

Glas ist ein häufig eingesetzter Werkstoff in der modernen Gestaltung von Gebäuden.

Damit Gefährdungen bei Glasbruch begrenzt werden können, müssen von Planern, Herstellern und Betreibern von Gebäuden und Anlagen gewisse sicherheitstechnische Mindestanforderungen an die verschiedenen Glasarten beachtet werden. Besondere Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen bei Glasbruch sind überall dort erforderlich, wo Personen und vor allem Kinder während des Bewegungs- und Verkehrsablaufs auf verglaste Wände, Wandteile oder Türen treffen können. Ursachen hierfür können z. B. sein:

  • Stolpern,
  • Unachtsamkeit,
  • unzureichende Beleuchtung,
  • Panik, z. B. im Brandfall.

Hinweis: DIN 18008 „Glas im Bauwesen – Teil 1 bis 7“

Die DIN 18008 „Glas im Bauwesen – Teil 1 bis 7“ wird die bisherigen bauaufsichtlichen Regelungen für Glaskonstruktionen ablösen. Die Teile 1-5 der DIN 18008 „Glas im Bauwesen“ sind bis Mitte 2013 eingeführt.

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