Die Hinweise beinhalten Vorgaben und Empfehlungen aus der Sicht des Arbeitsschutzes an:
- die Beleuchtung von Arbeitsstätten durch Tageslicht
- die Künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten
- die Wartung von Beleuchtungsanlagen
- die Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten
- die Beleuchtung von Außenbereichen
Die Beleuchtung von Arbeitsstätten schafft Grundvoraussetzungen dafür, dass die Arbeitsaufgaben ausführbar und Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Qualitativ gute Beleuchtung kann die Leistungsfähigkeit steigern und der Ermüdung vorbeugen und trägt somit zum (wirtschaftlichen) Erfolg eines Unternehmens bei.
Die folgenden Angaben sind, wenn nicht anders angegeben, der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), Anhang 3.4, 22.12.2020 und der ASR A3.4 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung und Sichtverbindung entnommen.
Im Krankenhaus erfüllt die Beleuchtung mehrere Aufgaben:
- Patientinnen und Patienten erwarten insbesondere in den Bettenzimmern ansprechende und behagliche Beleuchtung zum Wohlfühlen.
- Ärztliches und Pflegepersonal erwarten vom OP bis ans Krankenbett Licht, das ihre Aufgaben erleichtert und unterstützt. Es soll die Motivation und das Wohlbefinden während der Arbeit fördern. Dies wiederum spüren die Patientinnen und Patienten.
- Für die Mitarbeitenden in nicht-medizinischen Bereichen, zum Beispiel in der Verwaltung wie in allen anderen Bereichen erleichtert gutes Licht die Sehaufgabe, vermindert Fehler und steigert die Motivation.
- Für jeden Anspruch muss die geeignete Beleuchtungseinrichtung eingeplant sein. Die Beleuchtungseinrichtungen sollen daher einzeln zu- und abschaltbar sein. Es empfiehlt sich Lichtprogramme vorzuhalten, die je nach Anforderung mit einem Knopfdruck abgerufen werden können.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ entnommen.