Tür des Schockraums ©UK NRW | BGW
Stand: 01/2019

PB Intensiveinheiten

In Intensiveinheiten sollen drohende oder eingetretene Störungen lebenswichtiger Funktionen unverzüglich erkannt, verhindert oder behandelt werden. Diese Maßnahmen können nur auf Spezialeinheiten im Krankenhaus optimal durchgeführt werden. Intensiveinheiten sind speziell personell besetzte und räumlich sowie technisch und apparativ ausgestattete Einheiten, in denen die Versorgung der kritisch kranken Patientinnen und Patienten gewährleistet wird.

In größeren Krankenhäusern werden Intensiveinheiten entsprechend den Aufgaben Überwachung (Intensivüberwachung/Intermediate Car Station (IMC), Stroke Unit, Chest pain unit, Coronary care unit) und Behandlung (Intensivbehandlung/Intensivtherapiestation (ITS)) oder nach den Fachbereichen (Chirurgie, Innere Medizin) getrennt errichtet. Vorwiegend in Großkliniken finden sich darüber hinaus eigene Isoliereinheiten für infektiöse oder besonders Infekt gefährdete Patientinnen und Patienten sowie spezielle Intensiveinheiten für z. B. Verbrennungsfälle, Querschnittslähmungen, psychische Störungen.

Da das Risiko von Hospitalinfektionen für Intensivpatienten und -patientinnen besonders hoch ist, sind im Vergleich zur Normalpflege hier zusätzliche Hygienemaßnahmen angezeigt. Dazu gehört insbesondere eine baulich-funktionelle Gliederung von Intensivtherapieabteilungen, die Keimverschleppungen (z. B. durch kontaminierte Gegenstände) zur zu behandelnden Person hin möglichst vermeidet. Die Idealkonzeption würde eine Trennung der Wege für die Versorgung des Behandelten und für die Entsorgung des gebrauchten Gerätes und Materials einschließlich Ausscheidungen anstreben.

Gefährdungen der Beschäftigten können auftreten durch:

  • Hautbelastungen
  • Infektionen
  • Muskel-Skelett-Belastungen
  • Psychischen Belastungen
  • Stolperstellen, glatte Fußböden
  • Raumklima
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lärm
  • räumliche Enge
  • unübersichtliche Räume und Flure

Zugehörige Bereiche und Funktionen:

  1. Patientenzimmer
  2. Diensträume, inkl. Personalaufenthaltsraum
  3. Untersuchungsraum
  4. Pflegearbeitsraum rein
  5. Pflegearbeitsraum unrein
  6. Lagerräume
  7. Verteiler-, Stations- oder Teeküche
  8. Personalumkleiden mit Toiletten
  9. Patienten- und Besucheraufenthaltsbereiche
  10. Raum für Bettenaufbereitung
  11. Sonstige Räume

Intensiveinheiten benötigen unabhängig von ihrer Größe eine funktionsgerechte räumliche Mindestausstattung. Auf Grund der hohen medizinischen, gerätetechnischen und personellen Anforderungen ist der räumliche Bedarf wesentlich größer als der für allgemeine Pflegeeinheiten.

Für Intensiveinheiten sollten mindestens 8 bis 16 Behandlungsplätze geplant werden. In größeren Intensiveinheiten mit mehr als 16 Behandlungsplätzen sollten Untereinheiten geschaffen werden. Intensiveinheiten für Schwerbrandverletzte sollten mindestens vier Behandlungsplätze vorhalten. In Neonatologische Intensivtherapiestationen von Perinatalzentren sollten mindestens 4 bis 6 Behandlungsplätze vorhanden sein.

Intensiveinheiten sollen sich in der Nähe und auf der gleichen Ebene derjenigen Behandlungseinheiten befinden, aus deren Bereich die betreffenden Patientinnen und Patienten vorwiegend kommen, z. B. OP-Einheit, Aufwachraum, Notaufnahme, Koronarangiographie, Radiologie, Intermediate Care Station. Intensiveinheiten in Perinatalzentren sollen auch in der Nähe zum Entbindungsbereich liegen.

Die Transportwege für die zu Behandelnden sollen getrennt von den Besucherwegen sowie den Versorgungswegen geführt werden. Der Zugang zur Intensiveinheiten ist als Schleuse zu gestalten. Die Patientenschleuse sollte getrennt von der Personal- und Besucherschleuse angeordnet sein.


Transportanlagen, wie Aufzüge und AWT-Anlagen (automatische Warentransportanlagen), dürfen nur von außerhalb der Intensiveinheit oder vom Schleusenbereich aus zugänglich sein. Falls eine räumliche Trennung solcher Anlagen von der Intensiveinheit nicht möglich ist, ist dafür zu sorgen, dass kein gefahrbringender Luftaustausch entsteht (z. B. durch Luftschleusen).

Decken, Wandflächen und Fußböden müssen glatt, fugendicht, abwaschbar und mit zugelassenen Desinfektionsmitteln und -verfahren desinfizierbar sein. Die Wandflächen müssen stoßfest, Fußböden außerdem flüssigkeitsdicht sein und mit einer Hohlkehle ohne Absatz in die Wand übergehen. Textile Bodenbeläge dürfen nicht verwendet werden. Fenster sind zum Schutz der Patienten und Patientinnen so auszustatten, dass sie nur durch das Personal geöffnet werden können.

Leitungen sind so weit wie möglich fest zu installieren und unter Putz zu legen oder in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenfläche nass desinfiziert werden kann. Horizontal verlaufende geschlossene Kanäle sind, sofern sie nicht in Armgreifhöhe der Reinigung zugänglich sind, unmittelbar unter der Decke zu führen. Heizkörper und Luftdurchlässe müssen leicht zu reinigen und nass zu desinfizieren sein. Hohlräume über einer Unterdecke sind gegenüber dem zugehörigen Raum und gegenüber Nachbarräumen dicht auszuführen und möglichst unter leichtem Unterdruck zu halten. Hohlwände sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig möglichst dicht auszubilden. Das gilt insbesondere für die Durchführung von Installationen.

Sofern Raumlufttechnische (RLT) Anlagen aus infektionsprophylaktischen Gründen oder aus klimaphysiologischen Gründen erforderlich sind, müssen diese nach DIN 1946-4: 2018-06, "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens" ausgeführt werden.

In Intensiveinheiten muss der Geräuschpegel so gering wie technisch möglich gehalten werden. Der Beurteilungspegel von störenden Geräuschen sollte 45 dB tagsüber, 40 dB abends und 20 dB nachts nicht überschreiten. Hierzu sind schalldämmende Maßnahmen insbesondere an Decken und Wände einzuplanen.

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