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Stand: 04/2016

PB Baurecht und Bauordnung

Baurecht 

Das Baurecht tangiert die Sicherheit und Gesundheit in vielen Bereichen, z. B. bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, bei Flucht- und Rettungswegen, beim Lärmschutz, Brandschutz, beim barrierefreien Bauen. Diese Regelungen findet man überwiegend im öffentlichen Bereich. 

Baurecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen dem 

privaten Baurecht – umfasst die Rechtsnormen des Zivilrechts – und dem 

öffentlichen Baurecht – jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem

  • Bauplanungsrecht – den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln; in Deutschland sind dies im Wesentlichen die Vorschriften des Baugesetzbuches – und dem 
  • Bauordnungsrecht – den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften 

Bauordnung 

Das Baurecht liegt in Deutschland im Regelungsbereich der Länder, d. h. jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung erlassen. Die Grundlage für die Landesbauordnungen bildet die Musterbauordnung vom November 2002, zuletzt geändert im September 2012, erarbeitet von der ARGEBAU (Arbeitsgemeinschaft der Bauminister der Länder). Trotz der gemeinsam erarbeiteten Musterbauordnung unterscheiden sich die Landesbauordnungen in einigen Punkten. 

Die Bauordnungen befassen sich unter anderem mit folgenden Themen: 

  • Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Abstandsflächen, Verkehrsflächen
  • Anforderungen an Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz, Brandschutz, Rettungswege, barrierefreies Bauen
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Bauüberwachung 

Einige Bundesländer haben zu ihren Bauordnungen zusätzlich Verwaltungsvorschriften, Ausführungsverordnungen oder Durchführungsverordnungen erlassen.

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