Anforderungen bei der Bauausführung
Stand: 01/2019

PB Anforderungen bei der Bauausführung

Für die dialysespezifischen Installationen ist die DIN EN ISO 11197 VDE 0750-211: 2016-08 "Medizinische Versorgungseinheiten" zu beachten.

Leitungen sind unter Putz zu legen oder in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenflächen desinfiziert werden können. Räume für die Wasserversorgungsanlage und die Konzentrat-Versorgung unterliegen den allgemeinen hygienischen Vorgaben für medizinisch genutzte Räume.

Heizungskörper und Luftdurchlässe müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Hohlräume und Hohlwände sind allseits dicht auszuführen.

Sanitäre Einrichtungen

Sanitäre Einrichtungen sind unter Beachtung der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" auszuführen.

Für die Beschäftigten einer Dialyseeinrichtung sind Handwaschplätze mit Wasserarmaturen zu installieren, die mit Armhebeln ausgestattet sind und deren Wasserstrahl zur Aerosolvermeidung nicht direkt in den Siphon geleitet wird.

Es hat sich in der Praxis bewährt, wenn Patiententoiletten mit einer direkten Durchreiche/kleinen Schleuse zum Labor ausgestattet werden. Damit entfällt der Transport, z. B. von Urinproben, durch die Dialyseeinrichtung. Dies kann schon direkt in den Planungsphasen berücksichtigt werden, wenn die Lage von Labor und Toiletten festgelegt werden.

Anforderungen an die Technik in der Dialyse

Die Dialysegeräte sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen einschließlich Leitungen für Permeat, Konzentrat, Dialysierflüssigkeit und Dialysat müssen für die gängigen Desinfektionsverfahren (chemisch oder thermisch) geeignet ein.

Anforderungen an die Wasseraufbereitung:

Die Wasseraufbereitung zur Permeatherstellung erfolgt über eine zentrale Anlage, bestehend aus Wasserenthärtung und Umkehrosmose-Anlage.

Wasseraufbereitung zur Permeatherstellung in großen Behältern

Konzentratmischanlage

©Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V.

Das Permeat soll entionisiert und keimfrei sein.

Im Rahmen der Bauausführung sind Bodenabläufe vorzusehen, so dass bei Leckagen an den Flüssigkeitsbehältern die Flüssigkeiten auch entsprechend abgeführt werden können.

Alternativ kann der Raum für die Wasseraufbereitung als Wanne mit einer entsprechenden Bodenbeschichtung ausgeführt werden.

Wasserwächter sind in den Räumen der Wasseraufbereitung zusätzlich vorzusehen.

Anforderungen an Zu- und Ablaufeinrichtungen:

Für Permeat und Konzentrate dürfen keine offenen Speicherbehälter verwendet werden.

Es ist darauf zu achten, dass Permeat-Leitungen und die zentrale Bikarbonatkonzentratversorgung nur als Ringleitungen ausgeführt werden.


Desinfizierbarkeit aller Behälter und Leitungssysteme:

Der Ablauf des Dialysats muss aus jedem Dialysegerät über eine freie Fallstrecke und auf kurzem Weg ins Abwassersystem geführt werden. Dabei ist auf ein entsprechend großes Gefälle und einen großen Leitungsdurchmesser zu achten. Ein Rückfluss gebrauchter Dialysierflüssigkeit ist dabei zu vermeiden.

Die Probeentnahmestellen für Permeat und Dialysierflüssigkeit müssen gut zugänglich sein.

Quellen

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