Lagerraum mit Material ©UK NRW | BGW
Stand: 01/2019

PB Lagerräume

Es müssen ausreichend große, gut beleuchtete Vorrats- und Lagerräume vorhanden sein. Die Grundfläche sollte mindesten 18 - 24 m2 betragen. Die Einrichtung muss eine staubgeschützte Lagerung (z. B. in Schränken) ermöglichen. Vorrats und Lagerräume sollten in räumlicher Nähe zum reinen Arbeitsraum geplant werden.

Abhängig von der Geräteausstattung sind 1 - 2 Lagerräume für Geräte notwendig. Für die Grundfläche sollte 18 - 20 m2 eingeplant werden. Die Räume sind mit Schränken und Regalen auszustatten. Arbeitstische mit ausreichenden Arbeitsflächen zur Bereitstellung von Geräten und den Geräteservice sind notwendig.

In jedem Geräteraum sollten Anschlüsse für Medien wie folgend vorgehalten werden:

  • 1 - 2 x Sauerstoff med. 5 bar
  • 1 - 2 x Druckluft med. 5 bar
  • unter Umständen 1 x Vakuum
  • 6 x 230 V Wechselstrom
  • 3 x Datenanschluss
  • 1 x Telefon

Ggf. sind Elektroanschlüssen in angemessener Anzahl in unmittelbarer Nähe zu den Aufstell- und Serviceplätzen von Geräten vorzusehen. In kleineren Häusern ist eine Kombination von Gerätelager und reinem Geräteaufbereitungsbereich denkbar.

Für Kleidung und andere Gegenstände der Patientinnen und Patienten sind Lagermöglichkeiten bzw. Schließfächer in ausreichender Zahl zu schaffen. Empfehlenswert ist ein eigener Raum bzw. eine Nische.

Müssen Betten auf der Intensivtherapiestation zwischengelagert werden, sind Abstellplätze für die Betten einzurichten. Die Abstellplätze können in eigenen Räumen oder in Nischen abseits der Verkehrswege eingeplant werden.

In Intensiveinheiten für Schwerbrandverletzte sind ggf. weitere Lagerräume oder -flächen für die Aufbewahrung von Schaumstoffmatratzen notwendig. Es sollte hierfür zusätzliche Nutzflächen eingeplant werden.

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