Türen, die zu mehr als 3/4 ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Lichtdurchlässige Wände müssen gekennzeichnet sein, sofern ihre Raum trennende Wirkung auf Grund der baulichen und einrichtungstechnischen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine einfache und in vielen Fällen wirksame Maßnahme zur Kenntlichmachung ist das Bekleben der Glasflächen mit Klebefolien, die es in vielen Variationen gibt. Die Markierungen sollen in einer Höhe angebracht werden, die von den Türbenutzern gut zu erkennen ist. Auffallende Griffe, Handleisten, getönte oder geätzte Scheiben oder kontrastreiche Türrahmen können ebenfalls die sicherheitstechnische Forderung erfüllen.
Für eine Erkennungsweite von 3,00 m sind kreisförmige Zeichen mit einem Durchmesser von mind. 100 mm auszuführen. Die Kennzeichnung muss zum Hintergrund einen deutlichen Kontrast bilden. Allgemein gilt, je kleinteiliger der Hintergrund ist, desto großflächiger sollte die Kennzeichnung sein, je dunkler die räumliche Umgebung, desto heller ist die Beleuchtung im Türbereich zu gestalten.
Sicherheitszeichen sind grundsätzlich so auszuwählen, dass der Zusammenhang zwischen Erkennungsweite und Größe der Kennzeichnung gemäß ASR A1.31, Tabelle 3 gewahrt bleibt.
Erkennungsweite [m] | Schriftzeichen (Ziffern und Buchstaben) Schriftgröße (h) [mm] | Verbots- und Gebotszeichen Durchmesser (d) [mm] | Warnzeichen Basis (b) [mm] | Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen Höhe (a) [mm] |
0,5 | 2 | 12,5 | 25 | 12,5 |
1 | 4 | 25 | 50 | 25 |
2 | 8 | 50 | 100 | |
3 | 10 | 100 | 50 | |
4 | 14 | 200 | ||
5 | 17 | 200 | ||
6 | 20 | 100 | ||
7 | 23 | 300 | ||
8 | 27 | |||
9 | 30 | 300 | ||
10 | 34 | 400 | ||
11 | 37 | 150 | ||
12 | 40 | |||
13 | 44 | 400 | 600 | |
14 | 47 | |||
15 | 50 | |||
16 | 54 | 200 | ||
17 | 57 | 600 | ||
18 | 60 | |||
19 | 64 | |||
20 | 67 | 900 | ||
21 | 70 | 300 | ||
22 | 74 | |||
23 | 77 | |||
24 | 80 | |||
25 | 84 | 900 | ||
26 | 87 | |||
27 | 90 | |||
28 | 94 | |||
29 | 97 | |||
30 | 100 |
Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen, abhängig von der Erkennungsweite.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ entnommen.