Die Versorgung von Geräten (Lichtquelle, Videoprozessor, Videoprinter, Videorecorder, Hochfrequenz-Gerät, Pulsoxymetrie, EKG und Blutdruckmessung, Monitore) mit Medien sollte, anstatt über Wandanschlüsse, durch entsprechend ausgestattete Deckenampeln realisiert werden, weil sonst, durch die Verlegung von Kabeln und Leitungen am Boden, gefährliche Stolperfallen entstehen würden, insbesondere bei Raumverdunkelung. Am Boden liegende Leitungen werden darüber hinaus mechanisch stark beansprucht und beeinträchtigen die allgemeine Hygiene, sowie die elektrische Sicherheit. Die Deckenampel sollte an der Kopf- oder Fußseite der Untersuchungsfläche angebracht werden.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“ entnommen.