Krankenhauspausenraum mit verschiedenen Gegenständen ©UK NRW | BGW
Stand: 04/2026

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PB Umkleideräume

Fast alle Berufsgruppen in einem Krankenhaus tragen besondere Arbeitskleidung. Immer dann sind dort Umkleideräume zur Verfügung zu stellen. In einigen Abteilungen wird Bereichskleidung getragen. Hierfür sollten eigene Umkleideräume zur Verfügung gestellt werden.

Tipp

Für den Krankenhausbetrieb kann es zweckmäßig sein, die Umkleiden für Berufsgruppen bzw. Aufgaben getrennt bereitzustellen.

Umkleidekabine mit geöffneten Schränken©UK NRW | BGW
  • Nutzen mehrere Beschäftigte die Umkleideräume gleichzeitig, muss pro Person eine Bewegungsfläche von mindestens 0,5 m² vorhanden sein. Zusätzlich sind Verkehrswege zu berücksichtigen (siehe ASR A1.8 „Verkehrswege“).
  • Waschräume und Umkleideräume sollen einen direkten Zugang zueinander haben.
  • In Umkleideräumen ist eine wirksame Lüftung zu gewährleisten.
  • In Umkleideräumen sind Abfallbehälter, Spiegel, Sitzgelegenheiten und Kleiderablagen bereitzustellen.
  • Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für Beschäftigte eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Bei Schränken ist ein Mindestmaß von 0,30 m × 0,50 m × 1,80 m (B × T × H) einzuhalten.
  • Eine räumliche Schwarz-Weiß-Trennung kann in Abhängigkeit der Gefährdung durch zwei mit einem Waschraum verbundene Umkleideräume oder durch ein mit dem Arbeitsbereich verbundenes Schleusensystem zum An- und Ablegen der Arbeits- und Schutzkleidung erfolgen. Auf die Sonderregelungen in der GefStoffV und der BioStoffV wird hingewiesen.
  • Umkleideräume sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren.

Des Weiteren gelten die unter 9.1 genannten „Allgemeine Anforderungen an Sanitärräume“.

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