Im Folgenden werden Anforderungen an Pausen-, Sanitär- und Bereitschaftsräume beschrieben. Sie lehnen sich an die Arbeitsstättenregeln ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ und ASR A4.1 „Sanitärräume“ an.
Um die Räume beziehungsweise Bereiche richtig einordnen zu können, werden nachfolgend die einzelnen Begriffsbestimmungen dargestellt.
Ein „Pausenraum“ ist ein allseits umschlossener Raum, welcher der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dient.
Ein „Pausenbereich“ ist ein optisch von den Arbeitsplätzen abgetrennter Bereich, welcher der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dient.
Ein „Bereitschaftsraum“ ist ein allseits umschlossener Raum, welcher dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Arbeitsbereitschaft oder bei Arbeitsunterbrechungen dient.
Laut ASR A4.1 werden unter dem Begriff „Sanitärräume“ Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume definiert.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ entnommen.