Ein Flur im Krankenhaus ©UK NRW | BGW
Stand: 04/2016

PB Stolperstellen

Häufigste Ursache für Stolperunfälle sind Höhendifferenzen, z. B. an Übergangsstellen von Fußbodenbelägen, Dehnungsfugen, ungeeigneten Installationseinbauten und nur grob bearbeiteten Natursteinböden. Als Stolperstellen gelten bereits Aufkantungen ohne Anschrägung von mehr als 4 mm.
Auch bei Spaltenbreiten von mehr als 20 mm im Fußboden sowie bei der Verwendung von Rosten mit einer Maschenteilung von mehr als 35 mm x 51 mm liegen Stolperstellen vor. Eine Stolperstelle kann, auch temporär auftreten, wie z. B. aufgrund einer Durchbiegung an der Verbindungsstelle verschiedener Fußböden.

Schutzmaßnahmen gegen Stolpern

Operationssaal mit Ärzten©UK NRW | BGW

Eine geeignete Maßnahme zur Vermeidung von Stolperstellen an Höhenunterschieden bis 2 cm, ist z. B. eine Anschrägung mit einem Winkel von höchstens 25°, z. B. bei Kanten an Bodenbelägen. Größere Höhenunterschiede sollen durch begehbare Schrägrampen überbrückt werden, die den an Verkehrswege bzw. Fluchtwege gerichteten Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Fußbodenauflagen wie z. B. lose Fußmatten, Teppiche oder Läufer müssen gegen Verrutschen oder Aufrollen gesichert sein. Sie sind deshalb anzuschrauben oder festzukleben.
Ablaufrinnen, Abflusskanäle und Bodenabläufe müssen kipp- und trittsicher sowie bodengleich abgedeckt sein. Metallroste, z. B. Gitter- und Blechprofilroste, müssen eine Mindestauflagelänge von 30 mm haben sowie gegen Abheben oder Verschieben gesichert sein. Um Stolperstellen an Stoßstellen von Metallrosten zu vermeiden, müssen die unter Last auftretenden elastischen Durchbiegungen innerhalb bestimmter Grenzen bleiben (kleiner 1/200 Stützweite, aber nicht mehr als 4 mm). Bei Gitterrosten in öffentlichen Verkehrswegen, z. B. vor Eingängen von allgemein zugänglichen Gebäuden, muss die Maschenweite klein gehalten werden. Es sind Roste einzusetzen, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten.
Kunststoffroste werden vorzugsweise an Steharbeitsplätzen eingesetzt. Ihre Verwendung als Bodenbelag in Verkehrswegen ist wegen der Umknickgefahr zu vermeiden. Die Umknickgefahr resultiert aus der großen Maschenaufteilung und den tiefer liegenden Verbindungsstäben, die als Kontaktfläche zur Schuhsohle nicht zur Verfügung stehen. Roste aus Kunststoff unterliegen auch ohne Beanspruchung einem Alterungsprozess, der insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung abhängig ist.
Anschluss- und Verlängerungskabel müssen so verlegt sein, dass sie keine Stolperstellen bilden. Ist es erforderlich, einen Verkehrsweg mit einem Anschluss- oder Verlängerungskabel zu kreuzen, so muss das Kabel mit einer ausreichend schweren, flach angeschrägten und gut erkennbaren Sicherungsbrücke überbaut sein.
Anschluss- und Versorgungsleitungen müssen so verlegt sein, dass sie keine Stolperstellen bilden, z. B. entlang von Einrichtungsgegenständen, Wänden oder Decken. Das kann z. B. mit einer ausreichenden Anzahl von Anschlussmöglichkeiten in einer geeigneten Lage erreicht werden (z. B. durch Anbringen einer Steckdose im näheren Umfeld der Verbrauchseinrichtung, um dadurch auf dem Boden liegende Kabel zu vermeiden). Sind Stolperstellen durch bauliche Maßnahmen nicht zu vermeiden, so sind sie zumindest deutlich und dauerhaft gelb-schwarz-gestreift zu kennzeichnen und ggf. durch weitere Schutzmaßnahmen, wie z. B. durch Absperrungen oder Handläufe zu sichern.

Ebenheit

Fußböden müssen eben sein, um die Unfallgefahr durch zum Beispiel wellige Bodenbeläge oder Flüssigkeitslachen zu verringern. Bei der Bauausführung entstehen in der Regel technisch bedingt unvermeidbare Maßabweichungen, die zu Unebenheiten führen. Die zulässigen Abweichungen von der Ebenheit sind für Fußböden, Flächen, Decken und Wände in DIN 18 202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“ geregelt. Ebenheitstoleranzen bezeichnen die zulässigen Abweichungen der Ebenheit einer Estrichfläche, unabhängig von Neigung und Höhenlage.


Quellen

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