Frau verlässt Untersuchungsraum ©UK NRW | BGW
Stand: 01/2019

PB Untersuchungsraum

(Behandlungs- oder Eingriffsraum, Erstversorgung)

Abhängig von der Versorgungsstruktur des Hauses sollte eine Intensiveinheit über einen Behandlungsraum verfügen, welcher in den wesentlichen Standards einem Patientenzimmer (Medien, Klima, Hygiene) entspricht. Für die Grundfläche sind 20 - 25 m2 einzuplanen. Sofern eine Tageslicht-Belichtung über Fenster eingerichtet ist muß eine Verdunklung der Fenster möglich sein.

Neben Arbeitstisch- und Schrankanlage ist mindestens ein Handwaschplatz notwendig.

Für eine ausreichende Beleuchtungsmöglichkeit des Bereichs, in dem Eingriffe oder Untersuchungen durchgeführt werden, ist Sorge zu tragen.

Siehe hierzu auch unter Beleuchtung.

In Intensiveinheiten für Schwerbrandverletzte wird ein Schockraum für die Erstversorgung der Patientinnen und Patienten benötigt. Sie werden hier vom Rettungsdienst übergeben und für die weitere Behandlung vorbereitet. Der Schockraum sollte eine Nutzungsfläche von 45 m2 haben. Im Schockraum muss eine erhöhte Raumtemperatur bis zu 42 °C eingestellt werden. Durch Geräte und Menschen erzeugte Wärmelasten sind abzuführen.

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