Das „Grundgesetz“ des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - ArbSchG). In ihm sind u.a. die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber (§3), die Pflichten der Beschäftigten (§15), aber auch allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes (§4) formuliert.
Aufbauend auf diesen allgemeinen Vorgaben sind detaillierte Anforderungen in den Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz wiedergegeben. So regelt etwa die Gefahrstoffverordnung (Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - GefStoffV) die Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen sowie den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
Systematik des staatlichen Regelwerks
Wie bereits erwähnt, baut das staatliche Arbeitsschutzrecht auf dem Arbeitsschutzgesetz auf. Detailliert werden die Regelungen in den Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutzgesetz, denen in einer weiteren Detaillierungsstufe, soweit erforderlich, die Technischen Regeln nachgeschaltet sind. So ergibt sich ein systematisches und übersichtliches Regelwerk vom Gesetz bis zur konkreten Umsetzung.
Technische Regeln haben keinen Gesetzescharakter und sind von daher nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Allerdings kann der Anwender davon ausgehen, dass die Anforderungen der Rechtsverordnung erfüllt sind, wenn er die zugehörigen Technischen Regeln umsetzt (Vermutungswirkung). Somit bieten die Technischen Regeln für den Zieladressaten der Arbeitsschutzverordnungen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Darüber hinaus sind im Arbeitsschutz auch Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten zu beachten, etwa aus dem Bereich Strahlenschutz oder Medizinprodukte. Wichtige Beispiele hierfür sind die Strahlenschutzverordnung, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, aber auch das Arbeitszeitgesetz.
Auch der Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen ist in zusätzlichen Vorschriften geregelt. Insbesondere sind hier zu nennen das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie das Mutterschutzgesetz.