Die am Arbeitsplatz der Beschäftigten auftretenden Gefährdungen und damit die Unterweisungsthemen ergeben sich unmittelbar aus der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. die jeweilige Tätigkeit.
Wichtige Unterweisungsthemen im Krankenhaus sind etwa:
- Verhaltensregeln bei Unfällen
- Vorbeugender Brandschutz, Verhalten im Brandfall
- Hautschutz, Hautpflege, Tragen von Handschuhen
- Infektionsgefährdung und -prophylaxe, Möglichkeiten der Immunisierung
- Einsatz von Hilfsmitteln zum Bewegen und Lagern der Patienten
- Umgang mit Gefahrstoffen und gefährlichen Arzneimitteln (z.B. Desinfektionsmittel, Narkosegase, Zytostatika)
- Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln sowie mit Maschinen
Die Unterweisung hat mindestens
- die konkreten, arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen,
- die von den Versicherten zu beachtenden Schutzmaßnahmen,
- die getroffenen Schutz- und Notfallmaßnahmen,
- die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln zu umfassen.
Hierfür sind Betriebsanleitungen von einzusetzenden Geräten und Maschinen sowie sonstige Betriebsanweisungen mit einzubeziehen.
Praktische Übungen
Bei Tätigkeiten, die besondere praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordern, sind die Unterweisungen um praktische Übungen zu ergänzen. So muss beispielsweise der Umgang mit Hilfsmitteln zu Transfer und Lagerung von Patientinnen und Patienten praktisch erlernt und geübt werden. Erst wenn sichergestellt ist, dass die Beschäftigten routiniert mit den Hilfsmitteln umgehen können, haben sie das Rüstzeug für rückengerechtes Arbeiten.
Bei komplexeren Themen ist es zu empfehlen, die Unterweisung mit Schulungen oder Fortbildungen zu kombinieren. So können Pflegekräfte etwa im Rahmen der Unterweisung angewiesen werden, kinästhetisch zu arbeiten, nachdem sie einen Kinästhetik-Kurs absolviert und die Technik dort erlernt haben.
Auch beim Brandschutz, dem Umgang mit Gefahrstoffen, bei Infektionsgefährdungen und anderen umfassenden Themen ist eine Kombination von Schulung (Vermittlung von Grundlagen) und Unterweisung (Arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifische Aspekte, Erteilung der Weisung) sinnvoll.
Umfang der Unterweisung
Bei der Unterweisung sollte ausreichend Wissen vermittelt werden, damit die Beschäftigten die Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen einsehen und diese bestimmungsgemäß umsetzen können. Aber: Nicht mehr
Es kommt nicht darauf an, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter den Unterschied zwischen einer Wasser-in-Öl-Emulsion und einer Öl-in-Wasser-Emulsion kennt und versteht. Es reicht zu wissen, wann welche Hautmittel in welcher Weise anzuwenden sind. Überflüssige Informationen können die Beschäftigten verwirren und komplizieren den Vorgang der Unterweisung unnötig.
Für besonders interessierte Beschäftigte kann über die Unterweisung hinaus zusätzliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt oder auf entsprechende Informationsquellen verwiesen werden.