Der Arbeitsschutz ist in Deutschland einerseits in staatlichen Gesetzen und Verordnungen, andererseits in Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), geregelt. Durch die europäische Gesetzgebung werden immer mehr Regelungsinhalte in das staatliche Recht übernommen, und UVVen zu diesen Themen werden anschließend zurückgezogen.
Ein Beispiel ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die inhaltlich die UVV BGV B3 / GUV-V B3 „Lärm“ abgelöst hat. Dadurch wird das Gesamtregelwerk zunehmend verschlankt und vereinheitlicht, Doppelregelungen werden vermieden.
Eine umfassende Zusammenstellung der für Kliniken geltenden Rechtsnormen ist im Anhang der DGUV Information 207-019 „Gesundheitsdienst“ ab S. 55 zu finden sowie im Arbeitsbereich Planungsbüro.