In der Verwaltung sind keine gesundheitsgefährdenden Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB (A) zu erwarten, die bei Mitarbeitern irreversible Gehörschäden verursachen können.
Bei Büroarbeitsplätzen soll der Lärmexpositionspegel in Abhängigkeit von der Tätigkeit höchstens 55 dB (A) bzw. 70 dB (A) betragen. Der Grenzwert von 55 dB (A) ist bei Arbeiten unter Zeitdruck oder bei weitreichenden Entscheidungen einzuhalten. Bei anderen Bürotätigkeiten darf der Grenzwert von 70 dB (A) nicht überschritten werden.
Mit der Beschaffung und dem Betrieb von lärmarmen Bürogeräten nach dem Stand der Technik kann der Lärmexpositionswert von 70 dB (A) sicher eingehalten werden. Um den Lärmexpositionspegel von 55 dB (A) zu gewährleisten, ist i. d. R. eine Aufstellung dieser Geräte in separaten Räumen notwendig.
Auch bei diesen Lärmexpositionspegeln unterhalb von 80 dB (A) wird die körperliche Befindlichkeit von Patienten und Mitarbeitern durch niederschwellige Lärmpegel ohne eine physische Schädigung des Gehörs beeinträchtigt. Lärmquellen können hier insbesondere Bürogeräte, Medizinprodukte, Gespräche oder der Lärm vom Umgang mit Gegenständen wie z.B. Geschirr sein. Mögliche Auswirkungen dieses niederschwelligen Lärms können sein:
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Nervosität
- Erhöhte Aggressivität
- Störung des Herz-Kreislauf-Systems
- Kopfschmerzen
- Psychische Belastungen
- Einschränkung der Leistungsfähigkeit
Zusätzlich haben Nachhallzeiten von mehr 0,5 s negative Auswirkungen auf die zwischenmenschliche Kommunikation. In Räumen mit schallharten Raumoberflächen wie Keramikfliesen, Glas oder Beton führt eine lange Nachhallzeit dazu, dass wir die für die Kommunikation notwendigen Konsonanten nicht mehr richtig verstehen. Somit geht die Sprachverständlichkeit zurück und die unverzichtbare Kommunikation im Klinikbetrieb wird beeinträchtigt.
Die Nachhallzeiten lassen sich durch die Verwendung von schallschluckenden Oberflächenmaterialien verringern. Sehr effektiv sind hier schallschluckende Akustikdecken oder Wandelemente.
Ebenso sollte eine Trittschalldämmung auf einem schwimmend verlegten Estrich verwendet werden. In Besprechungsräumen sollten ggf. zusätzlich „Lärmschirme“ verwendet werden.
In Büroarbeitsräumen ist der niedrigere Pegel von 55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten einzuhalten, die z.B. durch folgende Anforderungen gekennzeichnet sind:
- Hohe Komplexität mit entsprechenden Schwierigkeiten
- Schöpferisches Denken
- Entscheidungsfindung unter Zeitdruck
- Problemlösungen
- Einwandfreie Sprachverständlichkeit
Durch folgende Anforderungen sind Tätigkeiten gekennzeichnet, bei denen der Grenzwert von 70 dB(A) einzuhalten ist:
- Mittlere Komplexität
- Zeitliche Beschränkung
- Ähnliche wiederkehrende Aufgaben und Arbeitsinhalte
- Befriedigende Sprachverständlichkeit
Beispiele für diese Tätigkeiten können sein:
- Disponieren
- Daten- und Texterfassung
- Einfache Prüf- und Kontrolltätigkeiten