Dokumentation
Stand: 05/2014

Patientenzimmer | Zugehörige Themen | Unterweisungen
P Dokumentation

Paragraph©UK NRW | BGW

Unterweisungen sind grundsätzlich zu dokumentieren. Dabei sollten Unterweisungsthema und -inhalte möglichst konkret beschrieben werden. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass man auf die verwendeten Unterweisungsgrundlagen (etwa Betriebsanweisungen, Hautschutzpläne) verweist. Auf diese Weise lässt sich später nachvollziehen, welche Informationen den unterwiesenen Personen konkret vermittelt wurden.

Lassen Sie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie an der Unterweisung teilgenommen und den Inhalt verstanden haben. So können Sie gleichzeitig die Unterweisungen nachweisen und den Zeitpunkt der Wiederholungsunterweisungen festlegen.

Arbeitshilfen zur Planung und Dokumentation der Unterweisungen finden Sie hier.

Webcode: w570