Allgemeine Informationen zum Thema „Fußböden“ finden Sie im Planungsbüro
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In Patientenzimmern müssen/sollten über die allgemeinen Anforderungen hinaus folgende Punkte berücksichtigt werden:
Im Patientenzimmer muss die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr R 9 entsprechen. Für den Bereich der Patiententoilette sind Bodenbeläge der Bewertungsgruppe R 10 zu verlegen. Befindet sich im angrenzenden Sanitärbereich zum Patientenzimmer eine Toilette und eine Dusche, ist ein Bodenbelag der Bewertungsgruppe B erforderlich, da es sich hier um einen „nassbelasteten Barfußbereich“ gemäß der DGUV Information 207-006 handelt.
Dabei ist zu beachten, dass auch bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen die rutschhemmende Eigenschaft des Bodenbelags erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang sind die Pflegehinweise der Bodenbelagshersteller zu beachten.
Bodenbeläge in Patientenzimmern sollten für Rollstuhl-, Lifter-, Transportwagen- und Bettrollen geeignet sein. Insbesondere beim Schieben von Krankenbetten und Transportwagen kommt es bei ungeeigneten Bodenbelägen zur Erhöhung des Rollwiderstands und somit zu unnötigen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hinweise:
Der vorstehende Text zum Thema „Fußböden“ ist auszugsweise der Ziffer 5 der DGUV-Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“ (Stand: April 2016) entnommen.