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Zunehmend werden die Stationszimmer auf den Stationen in einer offenen Bauweise ausgeführt, um so eine bessere Nähe zu Patienten, Angehörigen und Besuchern zu erhalten.
Bei der Gestaltung sind verschiedene Fragestellungen zu beachten und zu klären.
Besondere klimatische Bedingungen sind genauso zu berücksichtigen wie ungünstige Umgebungs-faktoren (wie etwa unzureichende Beleuchtung oder Lärm). Aber auch psychische und physische Belastungen durch Patienten- und Angehörigenkontakte sowie langes Stehen oder Sitzen.
So müssen etwa Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit den empfohlenen Werten gemäß den Arbeitsstättenregeln (ASR A3.5 „Raumtemperatur“ und ASR A3.6 „Lüftung“) entsprechen.
Beschäftigte empfinden den Aufenthalt in Räumen umso unbehaglicher, je kälter die umgebenden Wände, Fensterflächen, Decken oder Fußböden sind, da ihrem Körper Wärme entzogen wird. Der Effekt tritt vor allem im Winter auf.
Zugluft, insbesondere im Bodenbereich, kann zusätzlich zu kalten Füßen führen.
Die Ursachen für Zugluft können vielfältig sein. Zum Beispiel strömt Kaltluft durch Fenster oder Lüftungs- und Klimaanlagen in den Raum, fällt nach unten und verursacht vor allem im Fußbereich Zugerscheinungen. Auch unsachgemäß eingestellte Zuluftdurchlässe (z. B. Volumenstrom höher als geplant) an Lüftungs- und Klimaanlagen verursachen vor allem im Schulter- und Nackenbereich Zugerscheinungen.
Unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes und der Einsehbarkeit der Arbeitsplätze muss darauf geachtet werden, dass Beratungs- /Arbeitsplatzbereiche so eingerichtet werden, dass die Diskretion bei Anfragen von Besuchern oder Patienten gewährleistet wird; Gleichwohl müssen bei der Gestaltung der Arbeitsplätze auch die ergonomischen Anforderungen erfüllt werden (DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze). Konzentration und Wohlbefinden der Beschäftigten werden maßgeblich durch künstliche Beleuchtung bzw. Tageslichteinfall beeinflusst. Nur bei ausreichender und der Sehaufgabe angepasster Beleuchtung ist ein beschwerdefreies Arbeiten an Büroarbeitsplätzen, insbesondere auch an Bildschirmen, gewährleistet.
Arbeitsflächen, Arbeitstische und Bildschirme sind so zu wählen und aufzustellen, dass keine störenden Reflexionen und Blendungen auftreten.
Die Arbeitsplätze im offenen Empfang/Stationszimmer sind so einzurichten, dass Bürotätigkeiten im Sitzen ausgeführt werden können. Sollte die Aufgabe längeres Arbeiten im Stehen erfordern, sollten den Beschäftigten auch geeignete Stehhilfen zur Verfügung stehen.
Neben den eigentlichen Arbeitsplätzen müssen auch ausreichend Flächen und Abstellmöglichkeiten vorhanden sein, um etwa Post, Medikamente und erforderliche Arbeitsmittel ohne Einschränkung der Bewegungsfläche und Verkehrswege zwischenlagern zu können. Auch die Aufstellung von benötigten Büromaschinen wie z.B. Drucker und Kopierer sollte schon bei der Planung berücksichtigt werden.
Ausreichend Platz sowie eine angenehme Stationsatmosphäre können dazu beitragen, Spannungen und Aggressionen zu reduzieren. Die Gestaltungsmöglichkeiten reichen von Farben, Beleuchtung bis hin zu Elementen der Inneneinrichtung (weiterführende Informationen: Neufert, Ernst: Bauentwurfslehre, 41. Auflage, Wiesbaden, Springer Vieweg Verlag, 2016).
Auch Sicherheitsaspekte können – je nach Lage der Einrichtung und Patientenklientel– mehr oder weniger relevant sein. So sollte der gesamte Bereich des offenen Empfangs gut überschaubar und die benachbarten Verkehrswege ausreichend einsehbar sein. Weiterhin sollten für die Beschäftigen geschützte Bereiche als Rückzugsmöglichkeiten vorgesehen werden. Erforderlichenfalls muss schon bei der Auswahl des Mobiliars und der Einrichtungsgegenstände berücksichtigt werden, dass diese nach Möglichkeit nicht als Waffe benutzt werden können.
Die Qualität der Raumakustik wird maßgeblich durch den Lärmpegel und die Nachhallzeit in einem Raum bestimmt. Durch Schallreflektionen kann die Raumakustik sehr negativ beeinflusst werden. Dem kann man etwa durch schallabsorbierende Oberflächen an Decken und Wänden entgegenwirken, was schon bei der Planung berücksichtigt werden soll. Der nachträgliche Einbau ist in der Regel teurer und weniger wirksam.
Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen für den offenen Empfangsbereich müssen mit den regional zuständigen Brandschutzbehörden abgestimmt werden.
Flurdokumentationsplatz
Bei der Gestaltung von Dokumentationsplätzen und Eingabestationen in Flurbereichen ist darauf zu achten, dass die Eingabeterminals an der Wand höhenverstellbar montiert sind, um der unterschiedlichen Größe der Beschäftigten gerecht zu werden und ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen.
Der Dokumentationsplatz ist so zu gestalten, dass seine Bestandteile nicht mehr als zwingend erforderlich in den Verkehrsweg hineinragen. Idealerweise werden die Dokumentationsarbeitsplätze in Nischen untergebracht, um Kollisionen zu vermeiden.
Weitere Informationsquellen:
Informationsschriften des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
- LV 56 Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung
- LV 41 Beleuchtung von Arbeitsstätten
- LV 14 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit (zurückgezogen)
- LV 40 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung
Weiterführende Informationen:
Neufert, Ernst: Bauentwurfslehre, 41. Auflage, Wiesbaden, Springer Vieweg Verlag, 2016.