In den zurückliegenden Wochen hat es wiederholt Meldungen zu Nadelstichverletzungen in Corona-Impfzentren gegeben. Verletzt hatten sich Ärzte, medizinisches Fachpersonal und Reinigungskräfte.
Ungünstige Entsorgungsverfahren sind hauptsächlich die Ursache dieser Nadelstichverletzungen gewesen.
Aus dem gegebenen Anlass weist das Sachgebiet Gesundheit der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auf relevante Punkte für einen sicheren Umgang mit den Impfspritzen hin, um Nadelstichverletzungen möglichst zu vermeiden:
- Organisieren Sie Ihren engen Impfarbeitsplatz so, dass Sie auch unter Zeitdruck ohne umzugreifen oder die gebrauchte Impfspritzen nochmals ablegen zu müssen, diese komplett in ein geeignetes Abfallbehältnis abwerfen können.
- Stellen Sie die Abfallbehältnisse so nah wie möglich an den Verwendungsort der Impfspritze, so dass Sie sich in Ihrem im Greifraum befinden.
- Delegieren Sie die Entsorgung der gebrauchten Spritze nicht an andere Personen.
- Gebrauchte Kanülen dürfen nicht in die Kanülenabdeckung (Schutzkappe) zurückgesteckt werden, d. h. kein "Re-capping".
- Gebrauchte Kanülen dürfen nicht verbogen oder abgeknickt werden, es sei denn, diese Manipulation dient der Aktivierung einer integrierten Schutzvorrichtung.
- Vermeiden Sie das Abstreifen der Impfkanüle. Durch das Abrutschen von der Abstreifvorrichtung wurden bereits Kanülen aus der Öffnung des Abfallbehälters in den Raum "katapultiert" und haben später zur Verletzung von Reinigungskräften geführt.
- Vermeiden Sie das händische Trennen der Kanüle vom Spritzenkörper und werfen die komplette Impfspritze direkt ab.
- Die Abfallbehältnisse dürfen nicht überfüllt werden, sie müssen den Abfall sicher umschließen. Die maximale Füllmenge des Abfallbehältnisses ist angegeben, der Füllgrad ist erkennbar. Sobald die maximale Füllmenge des Abfallbehältnisses erreicht ist, wird der Behälter sachgerecht verschlossen.
Weitere Maßnahmen zur Minimierung des Risikos von Nadelstichverletzungen enthält Ziff. 4.2.5 Prävention von Nadelstichverletzungen der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege".