Badezimmer mit Toilette und Waschbecken ©UK NRW | BGW
Stand: 02/2020

Patientenzimmer | Bau und Ausstattung
P WC und Duschen

Patientenbettenzimmer müssen nicht zwangsläufig mit einer Dusche und einem WC ausgestattet sein. Dies ist in den meisten Krankenhäusern aber mittlerweile der Fall und gehört zur Standardausstattung. Der Waschraum und das WC werden zur Grundfläche der Patientenzimmer nicht mitgerechnet. Sie sind i. d. R. 270 cm – 300 cm hoch. Die Höhe der Räume hängt hierbei von der Grundfläche der Bettenzimmer ab.

Für den Waschraum im Bettenzimmer empfiehlt sich eine barrierefreie Bauweise. Türen sollten mindestens eine lichte Breite von 90 cm haben und nach außen aufschlagen. Schwellen sind weitestgehend zu vermeiden (z. B. Dusche ohne Duschwanne), da so Patientinnen und Patienten im Rollstuhl oder Rollator in die Dusche gefahren werden können. In der Dusche sollten Haltegriffe vorhanden sein. Eine wirksame Lüftung ist unverzichtbar.

Eine Notrufbetätigung ist vorzusehen. Notrufschalter in Sanitärräumen müssen zusätzlich vom Boden aus, z. B. durch eine Zugschnur, erreichbar sein.

Fußboden in einem Badezimmer©UK NRW | BGW

Für Besucher und für das Personal müssen zusätzliche Toiletten in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden.

Fußböden

Die Bodenbeläge in der Nasszelle müssen rutschhemmend ausgeführt sein. Der Bodenbelag in ebenerdigen, Barfuß begehbaren Duschbereichen soll der Bewertungsgruppe B nach DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“, entsprechen. Der Bodenbelag in sonstigen, üblicherweise mit Schuhen begehbaren Bereichen der Nasszelle soll die rutschhemmenden Eigenschaften der Bewertungsgruppe R10 nach der ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ erreichen.

Das DGUV-Sachgebiet Bäder empfiehlt, diese Vorgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch in Bereichen umzusetzen, die nicht unter den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen.

Ein Fußbodenablauf ist vorzusehen.

Wasserversorgung

Die Wassertemperatur darf laut Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern (MusterKhBauVO) - § 23, in Bettenzimmern, Wasch- und Baderäumen von Pflegebereichen an den Auslaufstellen für warmes Wasser 45 °C nicht übersteigen.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Sanitärräume", ASR A4.1 (Stand: September 2013) soll die Temperatur von vorgemischtem Wasser während der Nutzungszeit 43 °C nicht überschreiten.

Beleuchtung

Die Beleuchtung sollte einen Wartungswert (Em) von 200 lx aufweisen.

Spritzschutz

(Halbhohe) klappbare Duschvorhänge oder Spritzschutzeinrichtungen verhindern, dass die Beschäftigten beim Duschen von zu pflegenden Personen nass werden.


Eine barrierefreie Bauweise zeichnet sich laut „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“, DGUV Information 207-016 durch folgende Kriterien aus:

Eine Toilette mit Barrierefreiheit©UK NRW | BGW
Toilettenbecken

Toilettenbecken sind so anzubringen, dass ein Umsetzen eines Menschen vom Rollstuhl auf das Becken von beiden Seiten möglich ist. Rechts und links neben dem Klosettbecken sind 95 cm breite und 70 cm tiefe und vor dem Klosettbecken 150 cm breite und 150 cm tiefe Bewegungsflächen vorzusehen. Die Sitzhöhe einschließlich Sitz sollte 48 cm betragen. 55 cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens müssen sich die Benutzerin und der Benutzer anlehnen können. Ideal sind höhenverstellbare Toilettenbecken.

Haltegriffe

Auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare, 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagrechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein. Der Abstand zwischen den Klappgriffen muss 70 cm, ihre Höhe 85 cm betragen.

Toilettenspülung

Die Spülung muss beidseitig mit der Hand oder dem Arm zu betätigen sein, ohne dass die benutzende Person die Sitzposition verändern muss.

Toilettenpapierhalter

Je ein Toilettenpapierhalter muss an den Klappgriffen im vorderen Greifbereich der sitzenden Person angeordnet sein.

Waschtisch/Waschbecken

Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon ist vorzusehen. Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein. Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe und in mindestens 67 cm Höhe gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer Einhebel-Standard-Armatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten. Vor dem Waschtisch ist eine 150 cm tiefe und 150 cm breite Bewegungsfläche anzuordnen. Ideal sind höhenverstellbare Waschtische/Waschbecken.

Spiegel
Waschbecken©UK NRW | BGW

Über dem Waschtisch ist ein Spiegel anzuordnen, der die Einsicht aus der Steh- als auch aus der Sitzposition ermöglicht. Dies lässt sich insbesondere durch in der Höhe und Neigung verstellbare Spiegel oder Spiegel, die bis zum Waschbeckenrand reichen, verwirklichen.






Seifenspender

Ein Einhandseifenspender muss über dem Waschtisch im Greifbereich auch mit eingeschränkter Handfunktion benutzbar sein. Die Entnahmehöhe darf nicht unter 85 cm und nicht über 100 cm angeordnet sein.

Handtrocknung

Die Handtrocknung muss anfahrbar sein. Die Handtuchentnahme ist in 85 cm Höhe anzuordnen. Die Bewegungsfläche davor muss 150 cm tief und 150 cm breit sein.

Abfallauffang

Ein abgedichteter und geruchsverschlossener Abfallauffang mit selbstschließender Einwurföffnung muss in 85 cm Höhe anfahrbar und mit einer Hand bedienbar sein. Der Bewegungsfreiraum vor dem Abfallauffang muss mindestens 120 cm betragen.

Bedienungsvorrichtungen

Bedienungsvorrichtungen, wie z. B. Schalter, Taster, Toilettenspüler, Notrufschalter, müssen auch mit eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein. Sie sind in 85 cm Höhe anzubringen. Sie dürfen nicht versenkt und scharfkantig sein. Für Sehbehinderte und Blinde müssen Bedienungselemente durch kontrastreiche und taktil erfassbare Gestaltung leicht erkennbar sein. Die Tür des Sanitärraumes und/oder der Toilettenkabine muss abschließbar und im Notfall von außen zu öffnen sein.

Der vorstehende Text basiert in Teilen auf der DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes" 

Webcode: w575