Scheren auf einem OP-Tisch ©UK NRW | BGW
Stand: 05/2021

P Anwendung von Medizinprodukten

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Allgemeine Informationen zum Thema „Medizinprodukte“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen

Für die Anwendung von Medizinprodukten gelten folgende Regeln:

  • Das Bedienungspersonal muss über die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung verfügen, um solche Medizinprodukte zu errichten, anzuwenden, zu prüfen und instand zu halten (§ 2 MPBetreibV).
  • Vor der Anwendung von Medizinprodukten sind die Funktionssicherheit und der ordnungsgemäße Zustand festzustellen (§ 2 Abs. 5 MPBetreibV).
  • Die Gebrauchsanweisung ist jederzeit zugänglich aufzubewahren (§ 9 MPBetreibV).

Für Medizinprodukte der Anlagen 1 und 2 gelten zusätzliche Anforderungen an das Bedienpersonal.

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