Medizinprodukte
Bereichsübergreifende Themen
Allgemeine Informationen zum Thema „Medizinprodukte“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen
Für die Anwendung von Medizinprodukten gelten folgende Regeln:
- Die Benutzer, die mit den Medizinprodukten umgehen, müssen über die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung verfügen, um solche Medizinprodukte zu errichten, anzuwenden, zu prüfen und instand zu halten (§ 4 MPBetreibV).
- Vor der Anwendung von Medizinprodukten sind die Funktionssicherheit und der ordnungsgemäße Zustand festzustellen (§ 4 Abs. 6 MPBetreibV).
- Die Gebrauchsanweisung ist jederzeit zugänglich aufzubewahren (§ 4 Abs. 7 MPBetreibV).
Für aktive Medizinprodukte und insbesondere Medizinprodukte der Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV sind weitergehnde Anforderungen für die Benutzer zu beachten.