Durch den möglichen Kontakt mit Blut, Körpersekreten und -exkreten besteht für die Beschäftigten eine potenzielle Infektionsgefahr.
Bei allen Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, wie Pflege von inkontinenten Patienten, Entsorgung und Transport von potenziell infektiösen Abfällen oder Reinigung und Desinfektion von kontaminierten Flächen und Gegenständen, sind Schutzmaßnahmen nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250, BGR/GUV-R 250) zu ergreifen.
Konkrete Maßnahmen sind in Betriebsanweisungen festzulegen, die sinnvollerweise in den Hygieneplan integriert sind.
Auch das Risiko einer Besiedlung der Beschäftigten mit multiresistenten Krankenhauskeimen, wie z. B. MRSA, ist im Krankenhaus erhöht, da gerade stark pflegebedürftige Patienten häufiger mit MRSA besiedelt sind.
Um eine Übertragung und Ausbreitung der Keime zu verhindern, ist ein gutes Hygienemanagement nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), insbesondere eine gute Händehygiene erforderlich.