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Die Beleuchtung am Arbeitsplatz soll gutes Sehen ermöglichen und starke Beanspruchungen der Augen vermeiden.
Darüber hinaus trägt eine gute Beleuchtung dazu bei, die Aktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern, was sich positiv auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter auswirkt, sowie Unfälle zu vermeiden.
Bei der Ausstattung von Patientenzimmern sind entsprechend dem Stand der Technik nach DIN EN 12464-1 folgende Mindestbeleuchtungsstärken zu verwenden:
Art des Raumes, Aufgabe oder Tätigkeit | Beleuchtungsstärke (lx) |
---|---|
Allgemeinbeleuchtung | 100 |
Lesebeleuchtung | 300 |
Untersuchung und Behandlung | 1000 |
Nachtbeleuchtung, Übersichtsbeleuchtung | 5 |
Baderäume und Toiletten | 200 |
Neben den Mindestbeleuchtungsstärken gibt es weitere Beleuchtungskriterien, die die Sehbelastung wesentlich beeinflussen.
Barrierefreiheit
Insbesondere bei Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sollte die Beleuchtungsstärke unter konsequenter Einhaltung der Beleuchtungskriterien dimmbar auf mindestens 800 Lux gesteigert werden können.
Lichtschalter sollten in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden und mindestens 50 cm aus der Ecke heraus angebracht sein. Sie sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erkennbar, wenn sie einen ausreichenden Kontrast aufweisen und taktil erfassbar sind.
Planung
Um den vielfältigen Anforderungen, die an eine ergonomisch und lichttechnisch einwandfreie Beleuchtungsanlage gestellt werden, gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass die Planung von einem Sachkundigen durchgeführt wird.
Eine sorgfältige Planung beinhaltet folgende Schritte:
- Auswahl des Beleuchtungskonzeptes in Abhängigkeit von der Sehaufgabe (z. B. raumbezogene, arbeitsbereichsbezogene, teilflächenbezogene Beleuchtung)
- Auswahl der Beleuchtungsart (Direktbeleuchtung, Indirektbeleuchtung, Direkt-/Indirektbeleuchtung)
- Auswahl der Leuchten mit den entsprechenden Leuchtmitteln
- Festlegung der Anzahl und Anordnung der Leuchten im Raum
- Erstellung eines Wartungsplanes für die Beleuchtungsanlage
Daher sollte im Planungsprozess interdisziplinär zusammengearbeitet werden. Neben dem Licht- und Elektroplaner sowie dem Architekten sollten auch Verantwortliche aus dem beauftragenden Unternehmen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, die Haustechnik sowie die Nutzer beteiligt werden.
Nähere Angaben zur Planung befinden sich in der DIN 5035-3 Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 3: Beleuchtung im Gesundheitswesen, 07/2006.
Wartung
Da die Beleuchtungsstärke während der Nutzungsdauer infolge von Alterung oder Verschmutzung der Leuchten abnimmt, muss bereits bei der Planung eine höhere Beleuchtungsstärke gewählt werden und eine regelmäßige Wartung stattfinden.
Bereits der Planer muss einen Wartungsplan für die Beleuchtungsanlage erstellen. Darin sind die Intervalle für den Lampenwechsel, für die Reinigung der Leuchten und des Raumes sowie gegebenenfalls die Reinigungsmethoden festzuhalten.
Die Beleuchtungsanlage soll so geplant und ausgeführt werden, dass die Beleuchtungskörper für Wartungsarbeiten gut zugänglich sind.
Mängel an der Beleuchtungsanlage sowie der Ausfall von Leuchtmitteln sollten umgehend an die Haustechnik gemeldet werden.
Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme
Eine Sicherheitsbeleuchtung der Fluchtwege ist erforderlich, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsplätze für die Beschäftigten nicht gewährleistet ist, z. B. in Arbeitsstätten:
- mit großer Personenbelegung, hoher Geschosszahl, Bereichen erhöhter Gefährdung oder unübersichtlicher Fluchtwegführung,
- die durch ortsunkundige Personen genutzt werden,
- in denen große Räume durchquert werden müssen (z. B. Hallen, Großraumbüros oder Verkaufsgeschäfte),
- ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.
Die Anforderungen an die technische Ausstattung der Sicherheitsbeleuchtung sind abhängig vom Arbeitsbereich. Die Beleuchtungsstärke für Fluchtwege z.B. muss mindestens 1 lx betragen und in Bereichen mit besonderer Gefährdung wird eine Beleuchtungsstärke von 15 lx erforderlich.
Optische Sicherheitsleitsysteme (A3.4/3)sind durchgehende Leitsysteme, die mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vorgeben. Grundsätzlich sind dies bodennahe Systeme, die an der Wand angebracht sind und deren Oberkante nicht höher als 40 cm über dem Fußboden liegt sowie Sicherheitsleitsysteme, die auf dem Fußboden angebracht sind. Sie bestehen aus Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen. Sie können langnachleuchtend, elektrisch betrieben oder als Kombination beider Systeme ausgeführt werden. In der Regel sind Licht speichernde Systeme, z. B. lang nachleuchtende Systeme, ausreichend.
Der vorstehende Text basiert in Teilen auf der DGUV Information 215-442 „Beleuchtung im Büro“ und DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes"