Bedeutung der Unterweisung
Stand: 05/2014

P Bedeutung der Unterweisung

Die Unterweisung ist die auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Unternehmers für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Versicherten, die durch praktische Übungen ergänzt werden kann. § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) fordert, dass die Beschäftigten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation, der Komplexität der Schutzmaßnahmen und der Qualifikation der Beschäftigten stehen.

Zwei Angestellte unterhalten sich über einen Patienten©UK NRW | BGW

Die Unterweisung ist keine zusätzliche, von den Kernaufgaben losgelöste Führungsaufgabe. Vielmehr sollte sie in die Arbeitsplanung und -organisation sowie in bestehende Arbeitsabläufe und Strukturen integriert werden. Beispielsweise kann gleich bei der Pflegeplanung festgelegt und kommuniziert werden, welche Hilfsmittel bei den festgelegten Pflegetätigkeiten zu verwenden sind.

Auch können Mitarbeitergespräche, Teambesprechungen, Arbeitsproben und Pflegevisiten zum Anlass genommen werden, mit den Beschäftigten die notwendigen Schutzmaßnahmen zu besprechen.

Die bei Teambesprechungen und anderen Anlässen verwendeten Protokolle können auch zur Dokumentation der durchgeführten Unterweisung verwendet werden. Auf diese Weise reduziert sich der Durchführungs- und Dokumentationsaufwand für die Unterweisungen erheblich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass alle gefährdend tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden.

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