Mehrere Reinigungskräfte putzen das Gebäude Grafik ©H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU
Stand: 06/2022

BÜT Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigung steht für sich regelmäßig wiederholende Reinigungsarbeiten, die in allen Arten von Gebäuden vom Verwaltungsgebäude bis zum Flughafen anfallen. Dabei werden Böden, Wände, Decken und sämtliche Einrichtungsgegenstände gereinigt. Gefährdungen können sich zum Beispiel aus den eingesetzten Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, insbesondere den Reinigungsmittelkonzentraten, aber auch aus der Arbeitsumgebung ergeben.

Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
  • DGUV Regel 101-018 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“
  • DGUV Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“
Weitere Informationen
  • DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“
  • DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“
  • Fachthema BG BAU „Hautschutz bei der Arbeit“
  • Gefahrstoffdatenbanksysteme (z. B. WINGIS unter www.wingis.de)
  • Baustein-Merkheft „ Gebäudereiniger“, BG BAU Abr. Nr. 406

Gefährdungen

Bei der Unterhaltsreinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen (Unfallschwerpunkte: glatte/feuchte Böden, unaufgeräumte Örtlichkeiten, Fehltritte auf Treppen)
  • Elektrische Gefährdung durch Maschinen und vorhandene Installationen
  • Entfettung und (bei Konzentraten) Reizung der Haut durch Umgang mit Reinigungsmitteln
  • Feuchtarbeit
Maßnahmen

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten und dem eingesetzten Personal.

Frau kippt Müll in einen Müllsack Grafik©H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU

Elektrische Gefährdung

Schutzisolierte Staubsauger können sicher betrieben werden, wenn Schutzadapter ohne Schutzleiterüberwachung (PRCD) verwendet werden oder sichergestellt ist, dass nur geprüfte Steckdosen mit vorgeschaltetem FI-Schutzschalter vorhanden sind. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten vor jedem Einsatz elektrischer Betriebsmittel eine Sichtprüfung hinsichtlich beschädigter Isolierungen und Steckdosen vornehmen. Viele Schäden können vermieden werden, wenn die Leitungen am Stecker aus der Steckdose herausgezogen werden.

Stolpern, Rutschen, Stürzen

Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten in Bezug auf die Unfallschwerpunkte glatte/feuchte Böden, unaufgeräumte Örtlichkeiten, Fehltritte auf Treppen. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten geeignetes – mindestens fersenumschließendes – Schuhwerk verwenden. Fußschutz ist bei den Arbeiten in der Regel nicht erforderlich.

Umgang mit Reinigungsmitteln und Feuchtarbeit

Mann wischt Boden mit einem Bodenwischer Grafik©H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU

Bei der Unterhaltsreinigung werden Boden-, Oberflächen-, Glas- und Sanitärreiniger eingesetzt. Unterhaltsreiniger werden in der Regel stark verdünnt eingesetzt. Die Gefährdungen durch verdünnte Anwendungslösungen sind gering. Die Ersatzstoffthematik spielt deshalb eine untergeordnete Rolle. Bei Tätigkeiten mit Konzentraten bestehen für die Beschäftigten Gesundheitsgefahren, die über die Gefährdungen bei der Feuchtarbeit hinausgehen. Beim Reinigen mit verdünnten Produkten sind Schutzbrillen nicht erforderlich. Besteht beim Umgang mit augengefährdenden Konzentraten Spritzgefahr, sollte eine Schutzbrille getragen werden. Bei kurzfristigen Arbeiten mit verdünnten Produkten sind Schutzhandschuhe nicht erforderlich. Bei längerfristigen Tätigkeiten (über zwei Stunden pro Tag) sollten Schutzhandschuhe z. B. aus Naturlatex, Nitril oder Polychloropren (gegebenenfalls mit Baumwollunterziehhandschuhen) getragen werden. Beim Umgang mit Sanitärreinigern sind immer Schutzhandschuhe zu tragen.

Das Tragen von Atemschutz ist bei der Unterhaltsreinigung nicht erforderlich. Nach der Arbeit oder bei längeren Unterbrechungen sollten die Hände mit hautpflegenden Salben eingecremt werden.

Bei Reinigungsarbeiten mit Unterhaltsreinigern ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die im Wesentlichen auf die Hautgefährdung abgestimmt ist.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ entnommen.

Webcode: w1468