Im Hochsommer steigen die Temperaturen an den Arbeitsplätzen im Krankenhaus. Hohe Temperaturen wirken sich auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden und auf das Wohl und die Gesundheit der Patienten aus.
Die zulässigen Temperaturen in Arbeitsräumen sind der in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 „Raumtemperatur“ geregelt. Die in der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ beschriebenen Maßnahmen haben die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden im Krankenhaus zum Ziel. Das Wohl der Patienten wird hierbei nicht berücksichtigt, spielt im Krankenhaus jedoch eine entscheidende Rolle.
In der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ werden Maßnahmen aufgelistet, die der Arbeitgeber bei Erreichen von einer Raumtemperatur von mehr als +26 0C ergreifen muss. Ein „Hitzefrei“ für die Mitarbeitenden, wie es aus dem Schulbetrieb bekannt ist, ist in den Vorschriften nicht vorgesehen.
Die Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur sind nach dem Top-Prinzip zu wählen und umzusetzen. Dies bedeutet, dass zuerst bauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
An erster Stelle sollte ein geeigneter und funktionierender Sonnen- und Hitzeschutz an allen Glasflächen von Fenster und Türen an der Süd- bzw. Südwestseite des Gebäudes vorgesehen werden. Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ übernimmt aus der ASR A3.4 „Beleuchtung“ die in der u. a. Tabelle dargestellten Beispiele für gestalterische Maßnahmen für Sonnenschutzsysteme. Auch Fensterflächen von Türen in Flucht- und Rettungswegen müssen bei diesen Maßnahmen berücksichtigt werden.
Mögliche Sonnen- und Hitzeschutzmaßnahmen aus der ASR A3.4 „Beleuchtung“:
Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme | |
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a) | Sonnenschutzvorrichtungen, die das Fenster von außen beschatten (z. B. Jalousien oder hinterlüftete Markisen |
b) | im Zwischenraum der Verglasung angeordnete reflektierende Vorrichtungen |
c) | innenliegende hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen |
d) | Sonnenschutzverglasungen (innerhalb eines Sonnenschutzsystems, Blendschutz und Lichtfarbe sind zu beachten) |
Außerdem können neben den in der Tabelle dargestellten Gestaltungsbeispiele z. B. auch Vordächer, Balkone, feststehende Lamellen oder Bepflanzungen einen wirkungsvollen Sonnenschutz bieten. Wird trotz dieser geeigneten Sonnenschutzsysteme bei einer Außenlufttemperatur von mehr als +26 0C eine Raumtemperatur von +26 0C überschritten, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, da bei Tätigkeiten bei über +26 °C eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, wenn z. B.:
- bei der Pflege schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist oder
- hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C soll das Krankenhaus geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser oder nicht gesüßter Tee) bereitstellen, bei Lufttemperaturen von mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke zur Verfügung gestellt werden.
Wird eine Raumtemperatur von +30 °C überschritten, muss weiterhin im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Verwendung weiterer Maßnahmen geprüft werden. Als mögliche betriebliche Hitzeschutzmaßnahmen nennt die ASR 3.5 „Raumtemperatur“ beispielhaft noch folgende Maßnahmen:
- Effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten: elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung in kühlere Tageszeiten
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
Weiterhin können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an heißen Tagen auch selbst kühlende Maßnahmen ergreifen: Sie können zum Beispiel mehr trinken, geeignete Nahrung zu sich nehmen und leichte, luftdurchlässige Kleidung tragen. Kaltes Wasser, dass über Handgelenke und Unterarme lauft, kann zumindest kurzfristig für Abkühlung sorgen.
Bei Temperaturen von mehr als +35 °C ist der Raum ohne Maßnahmen gegen die Temperaturüberschreitung nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Als Maßnahmen werden in der ASR A3.5 „Raumtemperater“ z. B. genannt:
- Technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
- Organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
- Persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung).