Person hält sich am Knie ©UK NRW | BGW
Stand: 01/2022

BÜT Patientenunfälle

Patienten und Patientinnen sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

  • stationäre bzw. teilstationäre Krankenhausbehandlung,
  • stationäre Vorsorgeleistungen,
  • stationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten.

Zuständiger Versicherungsträger ist die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft).

Versichert sind alle Betätigungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung beziehungsweise Rehabilitation stehen. Das gilt zum Beispiel für:

  • die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen,
  • die allgemeine Bewegung der Patienten im Klinikbereich, sofern sich diese aus ärztlicher Sicht nicht verbietet und nicht während der Nachtruhe erfolgt,
  • die Wege von zu Hause zum Krankenhaus beziehungsweise zur Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung und zurück.

Bei Patientenunfällen gelten das Durchgangsarztverfahren sowie das Verletzungsartenverfahren. Deshalb müssen verunfallte Patienten immer dem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz und Hinweise zum Meldeverfahren finden Sie unter www.vbg.de/rehabilitanden

Die VBG widmet sich auch in einem eigenen Präventionsfeld der systematischen Prävention von Patientenunfällen. Ansprechpartner sowie Handlungshilfen finden Sie hier.

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