Mitbestimmung im Betrieb

BÜT Mitbestimmung im Betrieb

Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Arbeitsschutzrecht bietet hier einen Rahmen, der viel Spielraum für betriebliche Lösungen lässt. Ein wichtiger Akteur bei der gemeinsamen Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen ist die gewählte Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Beteiligungsrechte der Interessensvertretungen unterscheiden sich je nach dem, ob es sich um einen gewerblichen Betrieb in privater Trägerschaft, einen Betrieb der öffentlichen Hand oder um einen Betrieb eines kirchlichen Trägers handelt.

  1. Der Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  2. Der Personalrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Beteiligungsrechte nach dem Personalvertretungsgesetz (PersVG)
  3. Mitarbeitervertretungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen kirchlicher Einrichtungen
    1. Mitarbeitervertretungsverordnung (MAVO) für die katholische Kirche und Caritas
    2. Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) für die evangelische Kirche und Diakonie
    3. Die Qualität der Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen im Vergleich zum Betriebsverfassungsrecht
Webcode: w1394