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Stand: 01/2017

BÜT Nachtdienst

Nachtarbeit ist in vielen Arbeitsbereichen eines Krankenhauses erforderlich und damit eine Selbstverständlichkeit. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Nachtarbeit grundsätzlich eine große Anforderung an Beschäftigte darstellt und erhebliche gesundheitliche Risiken birgt. Deshalb ist es wesentlich, dass Nacht- bzw. Schichtarbeit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wird und dass kritische Punkte offen angesprochen und Lösungen gefunden werden können.

Nach Arbeitszeitgesetz ist Nachtarbeit „jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst“, wobei als Nachtzeit nach ArbZG im Krankenhaus die Stunden von 23 bis 6 Uhr gelten. Grundsätzlich sind viele verschiedene Schichtmodelle denkbar (und unter Umständen auch empfehlenswert), in Krankenhäusern ist aber das klassische Dreischichtsystem (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) bei Weitem überwiegend. Dabei umfasst der Nachtdienst in der Regel die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr mit einem gewissen Vor- und Nachlauf, um gemeinsame Übergabezeiten mit den angrenzenden Schichten zu realisieren.

Nachtarbeit ist nach ArbZG „nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit“ zu organisieren. Außerdem müssen die dort festgesetzten Regelungen bezüglich werktäglicher Arbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten berücksichtigt werden.


Anforderungen

Ein Flur im Krankenhaus©UK NRW | BGW

Konkret sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Günstig ist ein nach vorne rotierendes Schichtsystem mit kurzen Schichtfolgen, z. B. Frühschicht/ Frühschicht/ Spätschicht/ Spätschicht/ Nachtschicht/ Nachtschicht. Das minimiert gesundheitliche Belastungen und soziale Nachteile.
  • Es sollten nicht mehr als drei Nachtschichten in Folge geleistet werden.
  • Nach einer Nachtschichtphase sollte eine möglichst lange Ruhephase kommen, mindestens 24, besser 48 Stunden.
  • Dauernachtschichtarbeit gilt als nicht empfehlenswert.
  • Auch Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer dürfen nicht mehr als acht Stunden werktäglich beschäftigt werden. Die werktägliche Arbeitszeit kann wie sonst auch bis auf zehn Stunden verlängert werden, allerdings muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Arbeitsstunden bereits innerhalb eines Monats erfolgen – nicht wie bei Tagarbeit erst über drei Monate.
  • Grundsätzlich gelten lange Nachtschichtdauern als ungünstig unter gesundheitlichen Aspekten.
  • Die Nachtschicht sollte möglichst früh enden und nicht weit in den Morgen hineingezogen werden. Andererseits sollte die Frühschicht auch nicht in den Nachtstunden beginnen.
  • Ein vorhersehbarer und verlässlicher Schichtplan soll dazu beitragen, die negativen psychischen und sozialen Folgen von Schichtarbeit gering zu halten.
  • Schichten und Schichtphasen sollten gleichmäßig über einen Zeitraum verteilt, also z. B. die Monatsarbeitszeit einer Teilzeitkraft nicht am Stück abgeleistet werden.
  • Freie Wochenenden sind für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben günstiger als einzelne freie Tage an Wochenenden.
  • Im Nachtdienst sollten zu festen Zeiten gesunde Mahlzeiten und ausreichende Trinkmengen eingeplant werden. Ausschließlich kalte Verpflegung ist nicht empfehlenswert.
  • Nach Arbeitszeitgesetz haben Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung alle drei Jahre (bei über 50-Jährigen jährlich). Diese Untersuchung kann entweder über die betreuende Betriebsärztin oder den betreuenden Betriebsarzt des Hauses oder eine niedergelassene Arbeitsmedizinerin bzw. einen niedergelassenen Arbeitsmediziner vorgenommen werden, wobei der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat. Als Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer gelten nach ArbZG dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
    • aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
    • Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
  • Außerdem haben Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer einen Anspruch darauf, auf einen Tagesarbeitsplatz umsteigen zu können, wenn 
    • es arbeitsmedizinisch belegte gesundheitliche Bedenken gegen Nachtarbeit gibt,
    • ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt oder eine schwer pflegebedürftige Angehörige bzw. ein schwer pflegebedürftiger Angehöriger zu versorgen ist, der nicht anderweitig betreut werden kann.
  • Für Nachtarbeit ist eine erhöhte Bezahlung oder ein Ausgleich durch mehr freie Tage ausdrücklich im ArbZG festgeschrieben.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zu betrieblichen Angeboten (Fortbildung, Informationsweitergabe, Mitbestimmung usw.) haben wie die übrigen Beschäftigten.


Nachtdienst im Krankenhaus – keine einfache Sache

Im Krankenhausalltag wirft Nachtarbeit häufig Arbeitsschutzfragen auf, die nicht leicht zu klären sind. Die oben genannten Kriterien für gesunde und sozialverträgliche Nachtarbeit gelten mit Recht als sinnvoll und gesichert, können in der Praxis oftmals aber nur schwer erfüllt werden. Gründe dafür können sein:

  1. Schichtplangestaltung
  2. Persönliche Lebensumstände
  3. Pausen
  4. Sicherheit
  5. Kommunikation
  6. Gesundheitsrisiken
  7. Fazit

Schichtplangestaltung

Oft sind die Personalkapazitäten im Krankenhaus für eine wirklich verlässliche Schichtplanung zu eng bemessen. Sind nicht ausreichend Kolleginnen und Kollegen vorhanden, die im Krankheitsfall einspringen können, fallen in erheblichem Maß Extraschichten an. Das bringt die Schichtgestaltung durcheinander und belastet die Beschäftigten gesundheitlich wie sozial.

Manchmal führen auch betrieblich-organisatorische Gründe zu ungünstigen Schichtsystemen. So werden z. B. Nachtschichten verlängert, damit mehr Personalressourcen für den Tagdienst zur Verfügung stehen.

Auch bei dünner Personaldecke muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Andernfalls riskiert der Arbeitgeber nicht nur erhebliche negative Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten, die häufig zu Unzufriedenheit und hoher Fluktuation führen, sondern auch empfindliche Bußgeldzahlungen.

Der Einsatz von Aushilfen oder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern kann helfen, Engpässe in solchen Situationen zu entschärfen. 

Persönliche Lebensumstände

Auch wenn Wechselschichtsysteme als gesundheitsverträglicher gelten: Dauernachtwachen sind in Krankenhäusern speziell im Pflegebereich sehr verbreitet. Oft entscheiden sich Beschäftigte aus finanziellen oder persönlichen Gründen (z.  B. wegen einer einfacheren Abstimmung von Kinderbetreuungszeiten) dafür oder bevorzugen das selbstbestimmte Arbeiten in der Nacht ungeachtet der höheren gesundheitlichen Risiken.

Führungskräfte sollten ein Interesse daran haben, gesundheitsschonende Schichtmodelle zu ermöglichen und immer wieder anzuregen. Projektbezogen oder im Rahmen von Gesundheitstagen können Beschäftigte über Chancen und Risiken der Schichtplangestaltung informiert und in die Entwicklung gesundheitsfördernder Modelle einbezogen werden.

Pausen

Feste Pausenregelungen und gesunde betriebliche Versorgungsmöglichkeiten sind nachts im Krankenhaus wenig etabliert. In der Pflege arbeiten viele Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer die meiste Zeit allein im Bereich und nehmen ihre Pausen dann, wenn es die Arbeitsanforderung zulässt – und manchmal eben gar nicht. Zu einer fest eingeplanten Zeit einen geeigneten, separaten Pausenraum aufzusuchen und dort frei von betrieblichen Einflüssen eine Auszeit zu nehmen, wie es der Gesetzgeber vorsieht, ist schwierig, wenn z. B. die Cafeteria nachts geschlossen ist und keine Kollegin und kein Kollege in der Lage ist, die Pausenzeit zu überbrücken.

Eine verlässliche Zeitplanung, in der Springerinnen und Springer oder Hauswachen die Pausenzeiten abdecken, und ein ruhiger Rückzugsort machen Nachtschichten verträglicher und damit Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer gesünder und zufriedener.

Sicherheit

Ein Schrank mit einem Arztkittel drin©UK NRW | BGW

Weil nachts nur sehr wenig Personal im Haus ist, fühlen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nachtdienst manchmal sehr unsicher. Nicht nur in Notaufnahmen, wo das Aggressionspotenzial ohnehin erhöht ist, sondern auch auf Pflegestationen sind Übergriffe auf Pflegepersonal nicht ausgeschlossen. Und nicht zuletzt kann in großen öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern nicht ganz sicher verhindert werden, dass sich Unbefugte darin aufhalten. Es gibt viele mögliche technische und organisatorische Sicherheits­maßnahmen von elektronisch unterstützten Überwachungs- und Personennotrufsystemen bis hin zu Wachdiensten. Ob und wie Sicherheitsbedenken aufgegriffen werden und welche Maßnahmen umgesetzt werden, hängt stark vom Einzelfall ab. In jedem Fall sollte die Gefährdungsbeurteilung dazu eine qualifizierte Aussage enthalten.


Kommunikation

Gerade wenn Dauernachtwachen eingesetzt werden, können diese auf den üblichen betrieblichen Kommunikationswegen oft nur schwer erreicht werden. Infoveranstaltungen und Fortbildungsangebote fallen automatisch in die Erholungs- und Freizeit von Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmern, die für deren Besuch viel Engagement aufbringen müssen. Weil die Zuständigkeitsbereiche nachts oft groß bemessen sind, bleibt kaum Zeit, Informationen zu lesen, und auch bei den Übergaben kann aus Zeitgründen oft nur das Nötigste geklärt werden. In der Folge kann es dazu kommen, dass viele – auch arbeitsschutzrelevante – Informationen, Vorgaben und Standards im Nachtdienst nicht oder nur teilweise ankommen bzw. umgesetzt werden. Hier sollte der Unternehmer Kommunikationswege und -formen etablieren, die auch für die Beschäftigten im Nachtdienst geeignet sind.

Gesundheitsrisiken

Es gilt als gesichert, dass das Risiko für viele ernst zu nehmende Erkrankungen für Schicht- bzw. Nachtarbeiterinnen und Schicht- bzw. Nachtarbeiter signifikant erhöht ist:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Durchblutungsstörungen)
  • Stoffwechselerkrankungen (z.  B. Diabetes mellitus Typ II)
  • Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts (z.  B. Reizdarmsyndrom, Sodbrennen)
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.  B. Wirbelsäulen- und Gelenkbeschwerden)
  • Krebserkrankungen
  • Unfälle und Verletzungen
  • Schlafstörungen
  • Psychische Erkrankungen (z. B. substanzbezogene Störungen (Sucht), Depressionen, Erschöpfungssyndrom)

Dabei ist in vielen Fällen nicht bekannt, wie mögliche Wirkzusammenhänge genau sein könnten und ob es sich um direkte oder indirekte Effekte handelt, ob z. B. ein erhöhtes Krebsrisiko durch einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus oder durch erhöhten Zigarettenkonsum von Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern bedingt ist. Man muss aber so oder so davon ausgehen, dass die gesundheitlichen Risiken von Beschäftigten im Gesundheitswesen durch Nachtarbeit wesentlich höher sind als z. B. durch Gefahrstoffeinsatz.

Umso wichtiger ist es, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und Handlungs­spielräume die Belastungen durch Nacht- und Schichtarbeit auf der Grundlage der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse weitestgehend zu reduzieren.


Fazit: dranbleiben!

Die konsequente Berücksichtigung des Nachtdienstes mit all seinen Auswirkungen in der Gefährdungsbeurteilung ist wichtig und stellt sicher, dass die Verbesserung von kritischen Arbeitsbedingungen ein Thema bleibt und nicht vernachlässigt wird.

Gesunde und sozial verträgliche Nachtarbeit ist allerdings nicht zum Nulltarif zu haben. Weil so viele Faktoren auf die Organisation des Nachtdienstes einwirken und Probleme sowie Vorzüge verschiedener Regelungen sehr unterschiedlich eingeschätzt werden, ist es nicht einfach, hier zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Weil aber die gesundheitlichen Belastungen nicht unerheblich sind, bleibt die Nachtdienstgestaltung unter Gesundheitsschutzaspekten ein wesentliches Thema. Das gilt umso mehr, weil eine verträgliche Schichtgestaltung insgesamt die Arbeitsbedingungen attraktiver macht und damit dazu beiträgt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und gehalten werden können.

Dafür müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die unmittelbaren Betroffenen (Führungskräfte und Beschäftigte) und die betrieblichen Expertinnen und Experten wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Organisationsberaterinnen und Organisationsberater an einem Strang ziehen. Wenn auch die ganz großen Lösungen nicht zuletzt wegen des hohen wirtschaftlichen Drucks im Gesundheitswesen schwierig sind, bleiben viele Möglichkeiten, z. B.:

  • kreative Lösungen für gesunde Schichtplangestaltung
  • verlässliche Pausenregelungen, z. B. durch den Einsatz von Springerinnen und Springern
  • vorbuchbare Verpflegung aus der Kantine für die Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter
  • gezielte Kommunikationswege und Fortbildungstermine für den Nachtdienst (Unterweisung nicht vergessen!)
  • ein praktikables Notrufsystem
  • arbeitsmedizinische Untersuchung, Beratung und Begleitung der Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer
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