Gefahrstoffbeauftragte
Stand: 08/2020

BÜT Gefahrstoffbeauftragte

Gefahrstoffbeauftragte

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung viele Anforderungen und Aufgaben beim Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen. Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben ist Fachkunde erforderlich. Daher bestellen zahlreiche Unternehmen entsprechend fachkundige Personen zu Gefahrstoffbeauftragten, obwohl eine solche Funktion im Gefahrstoffrecht weder definiert noch gefordert wird.

Die erforderliche Fachkunde hängt von den übertragenen Aufgaben ab. Sie umfasst mindestens eine geeignete Berufsausbildung und zeitnah ausgeübte entsprechende Tätigkeit sowie allgemeine Kenntnisse im Arbeitsschutz, Kenntnis der Gefahrstoffverordnung und der für die entsprechende Aufgabe geltenden technischen Regeln (TRGS). Die spezifischen Kenntnisse können beispielsweise durch Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen erworben werden.

Quellen

Webcode: w1358