Brandschutzhelfer
Stand: 08/2020

BÜT Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer sind speziell ausgebildete Beschäftigte, die insbesondere durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut gemacht werden. Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu bestellen. Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büronutzung) wird ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als ausreichend angesehen. Dies ist jedoch lediglich ein Richtwert, die notwendige Anzahl von Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Quellen

Webcode: w1357