Es ist darauf zu achten, dass kein Schmuck (z. B. Uhren, Ringe, Armbänder) getragen wird, wenn durch das Tragen eine Unfallgefahr entstehen kann. Dies könnte z. B. der Fall sein bei Arbeiten an Maschinen mit Fang- oder Einzugsgefahr oder bei Reinigungs- und Instandhaltungstätigkeiten. Zudem kann sich unter dem Schmuck Feuchtigkeitsstau bilden, der Hauterkrankungen fördert und ein hygienisches Reinigen der gesamten Hand ist kaum möglich. Darüber hinaus gelten die entsprechenden Vorgaben zur Lebensmittel- und Personalhygiene.
Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe“.