Grafik einer Küche ©UK NRW | BGW
Stand: 06/2017

K Gemüseschälmaschinen

Eine Gemüseschälmaschine, z. B. für Kartoffeln oder Zwiebeln, besteht aus einem Basisgestell mit Antriebselementen, das eine zylindrische Schälkammer trägt. Die Kammer wird über eine Zuführöffnung von oben her befüllt und hat seitlich eine Ausgaberutsche mit einer Ausgabeklappe. Die Ausgabeklappe darf sich aus der „Ganz-geöffnet“-Position nicht unbeabsichtigt in die „Geschlossen“-Position bewegen.

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In der Schälkammer befindet sich eine herausnehmbare Drehscheibe, deren Form dem zu bearbeitenden Produkt eine gewünschte Bewegung zuweist. Die Oberfläche der Drehscheibe kann abschleifende, schälende oder abschabende Eigenschaften aufweisen.

Die Drehscheibe muss so gestaltet sein, dass sie weder scharfkantige Teile aufweist noch irgendwelche Scherstellen zu den Wänden der Schälkammer bildet. Liegt die Drehscheibe in Messerausführung vor, darf die Schnitttiefe nicht mehr als 0,5 mm betragen und die Öffnungsweite vor den Messern darf nicht größer sein als 8 mm.

Während des Schälens sind innerhalb der Schälkammer keine manuellen Tätigkeiten erforderlich. Die mechanischen Gefährdungen sind daher gering. Der Abstand zwischen der Drehscheibe und den Wänden der Schälkammer darf nicht größer als 8 mm sein.

Zwischen dem Rand der Ausgaberutsche und der Drehscheibe wird, z. B. durch eine Einfassung rund um die Scheibe, ein Quetschen der Finger und Hände verhindert.

Beim Ein- und Ausbau der Drehscheibe ist die Bedienungsanweisung des Herstellers zu beachten. Dazu gehören u. a. Trennung vom Netz, sichere Werkzeugaufnahme, Verwendung mitgelieferter Hilfsmittel, Benutzung geeigneter Schutzhandschuhe.

Scherstellen im Bereich des Wasser- und Schalenauslasses müssen vermieden oder so gesichert sein, dass ein Durchgreifen zur Gefahrstelle verhindert ist, z. B. durch entsprechende Gestaltung des Auslaufschachtes.

Quellen

Webcode: w964