Gefährdung durch | Maßnahmen |
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rotierende Schnecke am Einlauf, rotierendes Messer von der Auslaufseite her | Die Gefahrstellen müssen von der Einfüllseite her gesichert sein, z.B. durch Zuführschacht mit oder ohne abnehmbarer Schale. Die Gefahrstellen müssen von der Auslaufseite her gesichert sein, z.B. durch konstruktive Maßnahmen oder Auslaufschutz. Siehe auch Abschnitt 1.3 des Anhanges zur EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG. |
Schnecke beim Ein- und Ausbau | An Fleischwölfen, bei denen der Ein- und Ausbau sowie das Transportieren der Schnecke mit einer Gefährdung verbunden ist, müssen entsprechende Einrichtungen vorhanden sein, die dieses gefahrlos ermöglichen. Die Angaben in der Betriebsanleitung sind zu beachten. Solche Einrichtungen sind, z.B.
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