Theromostat Küchenkühlhaus ©UK NRW | BGW
Stand: 06/2018

K Elektrische Einrichtungen

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Allgemeine Informationen zum Thema „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen

Elektrogeräte und spannungsführende Teile sind normalerweise so gesichert, dass der menschliche Körper nicht direkt mit dem Strom oder der Spannung in Berührung kommt. Maschinen und elektrische Geräte sind im Betriebsalltag aber schädigenden Einflüssen wie Materialalterung, Beschädigung, Feuchte bzw. Nässe oder Staub ausgesetzt. Bleiben solche Schäden unentdeckt, können daraus sehr gefährliche Situationen entstehen. Im schlimmsten Fall kommt es bei Berührung eines schadhaften Gerätes oder einer defekten Anschlussleitung zum gefährlichen Elektrounfall. Das Brandrisiko wird durch defekte Geräte ebenfalls erhöht.

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Für einige Bereiche sind alleinige Sicherungen nicht ausreichend, in der Regel sind dadurch nur Leitungen und Elektrogeräte geschützt. Deshalb sind zum Personenschutz zusätzlich Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, kurz:
FI-Schutzschalter oder RCDs (für residual current device), vorgeschrieben. Zum Beispiel grundsätzlich auch in Küchen (Großküchen nach DIN VDE 0100-737 und DIN VDE 0100-200).

Ein FI-Schutzschalter bemerkt einen gefährlichen Fehlerstrom und schaltet den überwachten Stromkreis sofort ab, bei Berührung eines fehlerhaften Gerätes bereits bei Fehlerströmen von maximal 30 mA. Zudem sind bei der Auslegung der elektrischen Anlage in der Küche immer die Risiken der angewandten Reinigungsverfahren zu berücksichtigen. Das Abspritzen von elektrisch betriebenen Küchengeräten mit Hochdruckreiniger oder Wasserstrahl ist verboten, da der Wasserstrahl bei den handelsüblichen, nicht wasserdichten Geräten durch Lüftungsschlitze etc. in das Geräteinnere eindringen und stromführende Teile benetzen kann. Die Reinigungsflüssigkeit (Wasser, ggf. Reinigungsmittel) ist leitend, das Gerät kann unter Spannung stehen. Zudem steht die Benutzerin bzw. der Benutzer noch auf feuchtem bzw. nassem Boden.

Arbeiten und Reparaturen an elektrischen Geräten dürfen ausschließlich ausgebildete Fachleute, z. B. Elektrofachkräfte, durchführen. Egal, ob Deckenleuchten angeschlossen werden oder defekte Stecker sowie beschädigte Kabel ersetzt werden müssen.

Unfallbeispiel: Laien können übersehen, dass eine Lampe mit Metallgehäuse einen zusätzlichen Schutzleiter erhalten muss. Im Fehlerfall steht das Metallgehäuse unter Strom, bei Berührung bekommt die Person einen gefährlichen Stromschlag.

Die gesamte elektrische Anlage sowie alle Betriebsmittel müssen den allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik entsprechen. Besonders wichtig sind für Küchen die grundlegenden Anforderungen

  • zum Schutz gegen elektrischen Schlag und
  • für feuchte und nasse Bereiche.

Elektrischer Strom sucht sich immer den Weg des geringsten Widerstandes. Faktoren wie z. B. Bodenbelag, Kleidung oder Schuhwerk und die Feuchtigkeit an der Ein- und Austrittsstelle beeinflussen den Widerstand des menschlichen Körpers und damit auch die Gefährlichkeit des Stromes. Nackte Füße auf feuchtem Boden sind denkbar schlechte Voraussetzungen. Trockene Hände haben einen größeren Widerstand als feuchte, sind also günstiger.

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Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Stromunfällen: Der Stromkreislauf ist sofort zu unterbrechen, z. B. durch Ausschalten der Sicherung oder Ziehen des Steckers. Erst dann kann die oder der Verletzte berührt werden, da sonst die Gefahr eines Stromschlags besteht. Anschließend ist die Notärztin bzw. der Notarzt zu rufen, da innere Verletzungen oder Spätfolgen nicht auszuschließen sind. Bei Bewusstseinsverlust und Atemstillstand muss mit der Wiederbelebung begonnen werden (Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmung und eine Herzdruckmassage). Verletzte, die bei Bewusstsein sind, mit erhöhten Beinen lagern.


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Wiederkehrende Prüfungen sind vorgeschrieben: Damit Beschädigungen sowie Mängel erkannt und rechtzeitig behoben werden können, müssen Elektroinstallationen und alle Elektrogeräte durch „zur Prüfung befähigte Personen“ regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Also Personen, wie im Regelfall Elektrofachkräfte, die durch ihre elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel besitzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt der Elektrofachkraft. Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer wählt die Prüferinnen oder Prüfer aus und sollte sich im Zweifelsfall über ihre Qualifikation informieren. Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Beispiele für Prüfprotokolle enthält die DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für den Prüfer“. Durch eine Prüfplakette ist die Prüfung zusätzlich am Gerät erkennbar.

Die Prüffrist für wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln beträgt vier Jahre.

Beispiele: Elektroinstallationen bis zur Steckdose und fest installierte Geräte wie Elektroherde, Kochkessel, Dämpfer, Kühlschränke. Für Räume mit elektrischen Saunaöfen beträgt die Prüffrist ein Jahr.

Sechs Monate gelten als Richtwert für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel wie z. B. Mixer, Aufschnittschneidemaschine, Toaster, elektrisches Reinigungsgerät, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen mit Steckern. Bei sehr geringer Fehlerquote ein Jahr.

6 Monate

Küchen für Gemeinschaftsverpflegung

  • Aufschnittmaschinen
  • Kaffeeautomaten
  • Kochplatten
  • Toaster
  • Rührgeräte
  • Wärmewagen/Warmhaltegeräte
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
  • Elektrische Handgeräte
  • usw.

Ausnahmen: sonstige Küchen = 12 Monate

Auszug aus: Tabelle 1 B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, DGUV Information 203-050 - Kommentar zur UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (2005) [928]

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