Spülküche mit drei Frauen ©UK NRW | BGW
Stand: 12/2020

K Spülküchen

Zu den Tätigkeiten in Spülküchen zählen insbesondere die Reinigung von verschmutztem Geschirr und Besteck sowie Pfannen und Töpfen. Dazu werden in der Regel gesundheitsschädliche oder ätzende Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet. Schweres Kochgeschirr wird gehoben und getragen sowie Spülgut umgesetzt und Glas- und Geschirrbruch beseitigt. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen im Umgang mit den eingesetzten Gefahrstoffen, zu Schnittverletzungen oder zu Hauterkrankungen sowie zu Belastungen des Muskel-Skelett-Systems. Weitere Gefährdungen bzw. Belastungen sind der Lärm der Spülmaschine sowie die Handhabung des Geschirrs und Bestecks, ungünstiges Raumklima oder Schimmelbildung durch hohe Luftfeuchte und das Ausrutschen auf nassen oder verschmutzten Fußböden sowie Stolpern über am Boden liegende Schlauchleitungen.

Geschirr in einer Spülküche©UK NRW | BGW

Praktikable Lösungen zur Gefährdungs- bzw. Belastungsminimierung sind den nachfolgend genannten Hinweisen und Tipps zu entnehmen.

Das Ein- und Ausräumen der Spülmaschine ist so zu gestalten, dass Belastungen durch Verdrehen der Wirbelsäule und Zwangshaltungen verhindert werden. Bereits beim Einrichten der Arbeitsplätze ist auf eine geeignete Aufstellung der Arbeitsmittel zu achten, damit eine Beschickung oder Bedienung unter ergonomisch günstigen Bedingungen möglich ist.

Es ist sicherzustellen, dass die entstehenden Feuchte- und Stofflasten möglichst nahe an der Entstehungsstelle erfasst und aus dem Arbeitsbereich abgeführt werden. Ausreichende Be- und Entlüftung der Spülküche vermeidet bzw. minimiert eine mögliche Schimmelbildung und sorgt für ein gesundes Raumklima.

Wenn an bestimmten Arbeitsplätzen ein Lärm-Expositionspegel von 80 dB(A) erreicht oder überschritten wird, ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geeigneter Gehörschutz bereitzustellen. Den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss zudem arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden. Ab 85 dB(A) müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Gehörschutz tragen und der Arbeitgeber hat arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen. Geschirr und Besteck sind möglichst „lärmarm“ zu handhaben, also abzulegen oder abzusetzen, anstatt z. B. das Spülgut oder die Körbe aus größerer Höhe fallen zu lassen oder abzuwerfen. Bei der Beschaffung von Geschirrwagen ist auf „lärmarme“ Räder zu achten.

In einem Hautschutzplan ist festzulegen, wann von den Beschäftigten im Spülbereich welche Handschuhe zu tragen sind und wann Pflege- oder Schutzcreme aufgetragen werden soll. Zur Händereinigung sollte pH-hautneutrales Flüssigsyndet bereitstehen. Feuchtigkeitsbildung unter den Schutzhandschuhen kann durch das Tragen von Baumwollunterziehhandschuhen entgegengewirkt werden.

Schnittverletzungen durch Geschirr- oder Glasbruch sowie beim Reinigen von Messern und sonstigen Küchengeräten können vermieden werden, indem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gefährdenden Tätigkeiten geeignete schnitthemmende Schutzhandschuhe benutzen.

In Spülküchen ist geeignetes, rutschhemmendes Schuhwerk zu tragen. Zur Vermeidung von Fußverletzungen sind insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit schwerem Kochgeschirr umgehen, Sicherheitsschuhe bereitzustellen. Zur Vermeidung von Stürzen sollten vorzugsweise Schlauchaufroller installiert werden. Nicht mehr benötigte Wasserschläuche sind immer aufzurollen.

Informationen zum Thema Lärm finden Sie auch im Artikel: Küche - Lärm

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