Bei Spül- und Reinigungsarbeiten entstehen im Wesentlichen zwei Gefährdungen für die Beschäftigten:
- Gefährdungen durch Einwirkung von Gefahrstoffen
- Gefährdungen durch Feuchtarbeit
Gefahrstoffe
Zu den Gefahrstoffen gehören in diesem Zusammenhang Spül- und Reinigungsmittelkonzentrate sowie anwendungsfertige Reinigungsmittel (zum Teil mit desinfizierender Wirkung), die in unterschiedlicher Form (flüssig, als Tabs, als Pulver) vorkommen können. Um einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, sind von den Arbeitsschutzverantwortlichen folgende Schritte zu unternehmen:
- Auswahl geeigneter Produkte unter Berücksichtigung einer möglichen Substitution gefährlicher Mittel durch weniger gefährliche Produkte
- Ermittlung der Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen für die ausgewählten Produkte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung von Betriebsanweisungen für alle Gefahrstoffe und mündliche Unterweisung der Beschäftigten auf der Grundlage dieser Betriebsanweisungen mit Dokumentation
- Zuverlässige Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA, z. B. dichtschließende Schutzbrillen) gemäß Betriebsanweisung
- Überwachung der Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen beim Umgang mit den Gefahrstoffen, insbesondere der Verwendung der PSA
Gefahrstoffe im Krankenhaus
Bereichsübergreifende Themen
Allgemeine Informationen zum Thema „Gefahrstoffe im Krankenhaus“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen
Da bei allen Schritten – mit Ausnahme des letzten – ein hohes Maß an fachlicher Expertise erforderlich ist, sollte in jedem Fall die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. auch die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt, einbezogen werden.
Beim Umfüllen von Gefahrstoffen (sofern dies nicht vermieden werden kann) ist darauf zu achten, dass die Behältnisse die vollständige Kennzeichnung (entsprechend dem Originalgebinde) tragen.
Feuchtarbeit
Bei manuellen Spül- und Reinigungsarbeiten muss der Hautkontakt mit den Reinigungsmitteln, aber auch mit Wasser vermieden werden, da sonst Hautbelastungen und -erkrankungen entstehen können. Am wirksamsten gelingt dies mit geeigneten, langstulpigen Haushaltshandschuhen, die konsequent bei allen Spül- und Reinigungsarbeiten getragen werden sollten. Die Stulpen der Haushaltshandschuhe sollten ca. 2 cm umgeschlagen werden, um ein Zurücklaufen von Flüssigkeit zu verhindern. Medizinische Einmalschutzhandschuhe sind für diesen Zweck nicht geeignet, da sie sowohl chemisch als auch mechanisch nicht ausreichend widerstandsfähig sind und zu kurze Stulpen haben, sodass die Reinigungsflüssigkeit in den Handschuh laufen kann.
Die Haushaltshandschuhe sind – wie alle persönlichen Schutzausrüstungen – personenbezogen einzusetzen. Da sie mehrfach verwendet werden, sind entsprechende Trocknungsmöglichkeiten – etwa in Form von Leisten mit Halteklammern – einzurichten.
Bei längeren Tragezeiten (etwa > 10 Min.) sollten dünne, nahtlose Baumwollhandschuhe unter den Haushaltshandschuhen getragen werden, um die Haut möglichst trocken zu halten.
In einem Handschuhplan sollte aufgeführt werden, welche Schutzhandschuhe für welche Tätigkeiten einzusetzen sind.
Unterstützt werden sollte der Hautschutz durch geeignete Hautschutz- und -pflegemittel, die arbeitsplatznah bereitzustellen sind. Idealerweise befinden sich die Mittel an allen regelmäßig genutzten Handwaschplätzen.
Die Maßnahmen des Hautschutzes sind in einem Hautschutzplan zusammenzufassen, der gut zugänglich im Arbeitsbereich ausgehängt werden sollte. Die Hautschutzmaßnahmen, einschließlich des sachgerechten Umgangs mit Schutzhandschuhen, sind bei der Unterweisung der Beschäftigten zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist von den verantwortlichen Führungskräften zu überwachen.
Weitere Hinweise zum Hautschutz finden Sie im Kapitel Hautschutz im Patientenzimmer.
Konvektomatenreiniger/Fettlöser
Diese Reinigungsmittel sind oft besonders aggressiv und können zu schweren Unfällen führen. Erkennbar ist die Gefahr an diesem Symbol in Verbindung mit dem sog. H-Satz (Hazard Statement) H314 „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden“. Ein so gekennzeichnetes Produkt sollte nach Möglichkeit durch ein weniger gefährliches substituiert werden. Eine Weiterverwendung ist nur dann erlaubt, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Ersatzstoffprüfung stattgefunden hat, eine Substitution aus zwingenden und nachvollziehbaren Gründen aber nicht möglich ist.
Bei den Konvektomaten wird das Reinigungsmittel oft vom Hersteller vorgegeben. Daher sollte schon bei der Beschaffung darauf geachtet werden, dass von dem vorgesehenen Reinigungsmittel möglichst geringe Gefährdungen ausgehen und die Anwendung möglichst expositionsarm erfolgen kann (z. B. automatische Dosierung, Tabs statt Flüssigkeit).
Es ist dringend davon abzuraten, derart aggressive Reiniger zu versprühen, da die dadurch gebildeten Aerosole auch auf die Atemwege einwirken können. Insbesondere Sprühflaschen, die mit Vordruck arbeiten (sog. Pumpflaschen), sollten nicht verwendet werden, da diese auch (besonders wenn sie älter und spröde werden) explodieren können.
Spülküche
In der Spülküche kann es zu zusätzlichen Gefährdungen kommen. Bei der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich zu beachten sind insbesondere:
- mögliche Quetsch- und Scherstellen an Transporteinrichtungen und Hubtüren (Spülmaschine)
- mögliche Verbrennungen/Verbrühungen durch heißes Wasser oder heiße Oberflächen
- das Raumklima
- die Lärmentwicklung
Die genannten Gefahrstellen müssen konstruktiv vermieden oder gesichert werden. Ist an der Spülmaschine mit einem erhöhten Auftreten von Schwaden zu rechnen, müssen diese an der Entstehungs- bzw. Austrittstelle abgesaugt werden (Wrasenabzug). Auch die Wärmelast muss so wirksam abgeführt werden, dass ein verträgliches Raumklima gewährleistet ist. Die Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.
Lärm kann durch die Spülmaschine, aber auch durch manuelle Tätigkeiten verursacht werden. Auch wenn der Lärm in Spülküchen erfahrungsgemäß keine gehörschädigenden Ausmaße annimmt, muss er als Gefährdungsfaktor betrachtet und demnach minimiert werden. Bei der Spülmaschine sollte schon bei der Auswahl, Ausstattung und Montage auf konstruktive Möglichkeiten der Lärmminderung geachtet werden. Gute Möglichkeiten zur Lärmminderung bieten auch bauliche Maßnahmen wie schallabsorbierende Oberflächen, die mittlerweile in Ausführungen erhältlich sind, die auch die hygienischen Anforderungen in Küchen und Spülküchen erfüllen.
Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Kapitel Lärm.