Mehrere Mülleimer stehen aufgestellt ©UK NRW | BGW
Stand: 03/2021

K Entsorgung von Abfällen

In der Küche fallen im Wesentlichen die folgenden spezifischen Aballarten (mit Beispielen) an:

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Allgemeine Informationen zum Thema „Abfallentsorgung“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen

  • 1. Biologisch abbaubare Küchen und Kantinenabfälle (AS 20 01 08)
  • 2. Gemischte Verpackungen (AS 15 01 06)
    • Kunststoffverpackungen
    • Pappe und Papier
    • Glas
    • Dosen aus Metall (Konservendosen, Keksdosen)

Auch bei Verbundverpackungen sollte durch Trennung der Fraktionen (z. B. Papier und Kunststoff) eine getrennte Erfassung ermöglicht werden, sofern dies ohne großen Aufwand machbar ist.

Bei Konservendosen kann das Abfallvolumen durch den Einsatz von Dosenpressen reduziert werden.

Achten Sie bei der Entsorgung und Abfallbehandlung insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Bei der Entsorgung von Scherben, Glassplittern oder Dosen mit scharfen Kanten bzw. Rändern kann es zu Stich- oder Schnittverletzungen kommen. Stellen Sie für den Umgang mit Gegenständen die scharfe Kanten oder Spitzen aufweisen, wie z. B. Scherben und Dosendeckel, geeignete Sammelbehälter, Hilfsmittel (Schaufel und Besen) und schnitthemmende Handschuhe bereit. Insbesondere ist die Sammlung solcher Abfälle in Kunststoffsäcken („Müllbeuteln“) ungeeignet. Weisen Sie Ihre Beschäftigten an, die Hilfsmittel und die Handschuhe konsequent (und auch bei Zeitdruck) zu benutzen.
  • Auf Fußböden bzw. Verkehrswegen, die durch Altfett-Ablagerungen oder Speisereste rutschig sind, kann es zu Sturz- und Rutschunfällen kommen. Weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, dass beim Umfüllen von Altfett sauber gearbeitet wird, das Umfeld der Sammelbehälter regelmäßig gereinigt wird und auf dem Boden liegende Speisereste immer sofort entfernt werden.
  • Bei der Sammlung, dem Transport und der Bereitstellung von Abfällen für die Entsorgung kann es zu mechanische Gefährdungen z. B. Quetschen, Scheren oder Hineinfallen beim Bedienen von Müllpressen kommen. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten an Hand der Betriebsanweisung zum sicheren Umgang mit Müllpressen. Insbesondere sind alle Beschäftigten darüber zu informieren, dass es verboten ist, während des Pressvorgangs in den Gefahrbereich der Presse einzugreifen, dort nachzudrücken oder gar einzusteigen. Überprüfen Sie regelmäßig, dass die vorhandenen Schutzeinrichtungen wie Zweihandschalter nicht defekt sind, manipuliert oder überbrückt werden.
    Stellen Sie Müllcontainer und Mulden so auf, dass die Beschäftigten nicht hineinstürzen können. Tritte oder Palettenstapel sind als Erhöhung des Auftritts nicht zulässig und müssen entfernt werden. Stehen die Container unterhalb von Rampen, so sind geeignete, ausreichend stabile Absturzsicherungen (Geländer) notwendig.
  • Gelagertes Verpackungsmaterial wie Kartonage, leere Kunststoffgebinde und Folien stellen eine Brandlast dar. Diese Abfälle müssen sachgerecht, d. h. nicht in der Nähe von potenziellen Zündquellen wie offenen Flammen, Heizungsanlagen oder Geräten, die stark Wärme abgeben, gelagert werden. Eine regelmäßige Abfuhr brennbarer Abfälle sorgt dafür, dass sich keine großen Brandlasten ansammeln.
  • Bei unsachgemäßem Umgang oder unsachgemäßer Lagerung organischer Abfälle können Gesundheitsgefährdungen durch krankheitserregende Mikroorganismen auftreten. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den grundlegenden Hygienemaßnahmen im Umgang mit organischen Abfällen, wie z. B. vor Pausenbeginn die Hände waschen, nicht am Arbeitsplatz essen, Trennung von Berufs- und Privatkleidung.
  • Gefährdungen können auch durch Schädlinge sowie bei deren Bekämpfung auftreten. Für die Sammlung von organischen Abfällen (d. h. von Speise- und Produktresten) gibt es geschlossene Abfallbehälter, die an einem kühlen Ort außerhalb von Arbeitsbereichen aufgestellt sind. Diese Behälter müssen regelmäßig geleert und gereinigt, ggf. auch desinfiziert werden, um Schädlings- und Schimmelbefall zu begegnen.
    Die an den Arbeitsplätzen vorhandenen Sammelbehälter müssen mindestens zum Ende der Arbeitsschicht in die Entsorgungsbehälter entleert und dann ebenfalls gereinigt werden.
    Sorgen Sie dafür, dass das Auftreten von Schädlingen systematisch überwacht wird. Grundlage für einen schädlingsfreien Betrieb ist eine gute Basishygiene und eine regelmäßige, funktionierende Reinigung. Lagern Sie insbesondere organische Abfälle sachgerecht und für Schädlinge unzugänglich. Bei Befall sollten Sie die Bekämpfung an einen ausgebildeten Schädlingsbekämpfer vergeben.
 

Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe“.

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