GP Organisatorische Schutzmaßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen sind ein wichtiges Instrument für einen professionellen und sicheren Umgang mit Patienten und Bewohnern. Es gibt eine Vielzahl konkreter Maßnahmen, die eine Einrichtungsleitung im Rahmen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation initiieren und einleiten kann. Der Unternehmer trägt die Verantwortung, wie in seinem Unternehmen mit der Gefährdung durch Gewalt und Aggression umgegangen wird. Er hat die organisatorischen Voraussetzungen für einen professionellen, sicheren und gewaltfreien Umgang mit Patienten, Heimbewohnern und deren Angehörigen zu schaffen. Die Basis für die Erstellung und Umsetzung von organisatorischen Schutzmaßnahmen bildet die Gefährdungsbeurteilung.

Beispiele für wirkungsvolle organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Leitlinien über den respektvollen und gewaltarmen Umgang mit Patienten und Kollegen
  • Betriebsvereinbarungen z.B. zum Umgang mit Übergriffsopfern
  • Dienstanweisungen z.B. zur Nutzung von Notrufanlagen
  • Qualifikation und Fortbildung der Beschäftigten und Führungskräfte
  • Betriebliches Schulungskonzept
  • Personalausstattung
  • Notfallplan
  • Meldung und Dokumentation von Übergriffen bzw. aggressiven Handlungen
  • Nachsorge

Beispiele für wirkungsvolle organisatorische Schutzmaßnahmen (Fortsetzung):

  • Detaillierte Untersuchung von Ereignissen
  • Fortlaufende Evaluation der Maßnahmen

Ein Beispiel, wie solche organisatorischen Schutzmaßnahmen in die Leitlinien einer Gesundheitseinrichtung eingebunden und Grundlage für Ihre Arbeit werden, können Sie sehen, wenn Sie auf die Quellen klicken.

Der hier verwendeten Texte und Medien wurden aus der DVD „Risiko Übergriff – Konfliktmanagement im Gesundheitsdienst“ (Stand: 2010) entnommen.

Webcode: w1550