GP Nachbesprechung mit Patienten, Bewohnern, Angehörigen

Patienten, Bewohner oder auch Angehörige können von einem aggressiven oder übergreifenden Ereignis und seiner Bewältigung genauso beeinträchtigt und traumatisiert werden wie die betroffenen Beschäftigten. Dies gilt vor allem dann, wenn Zwangsmaßnahmen – wie eine Fixierung oder eine Isolierung unter Einsatz körperlicher Gewalt – angewandt wurden. Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen haben gezeigt, dass sich eine Nachbesprechung für die weitere therapeutische Beziehung zum Behandlungsteam oder zu einzelnen Personen sehr positiv auswirken kann.

Das gemeinsame Lernen und die gemeinsame Festlegung von Konsequenzen zur Prävention erneuter aggressiver Vorfälle sollte daher das Ziel jeder Nachbesprechung sein.

Obwohl Interventionen wie Zwangsmaßnahmen aus therapeutischen Erwägungen oder Sicherheitserwägungen heraus geschehen, sind diese dennoch in der Lage, die davon betroffenen Patienten oder Bewohner psychisch in Mitleidenschaft zu ziehen oder gar zu traumatisieren. Stellen Sie sich einmal vor, mit Gewalt von mehreren Menschen an ein Bett gefesselt zu werden (Fixierung), in einem kahlen Zimmer eingesperrt zu werden (Isolierung) oder gar gegen Ihren Willen eine Injektion zu erhalten (Zwangsmedikation). Schon die Phantasie reicht aus, um das Traumatisierungspotenzial zu verdeutlichen.

Je nach psychischem Zustand des betroffenen Patienten sollte eine Nachbesprechung erfolgen, um die Gründe für die Maßnahme sowie das Verfahren zu erläutern. Patienten bemängeln oftmals die fehlende Transparenz der Hintergründe. Oft können sie nach erfolgter Zwangsmaßnahme gar nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen diese stattgefunden hat.

Die Nachbesprechung sollte mit Angehörigen aller beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Pflege) geschehen; allerdings im kleinen Rahmen. Auf jeden Fall ist eine Tribunalsituation für den Patienten zu vermeiden. Wichtig ist auch hier, dass es nicht um die Klärung der Schuldfrage geht, sondern darum, wie zukünftig solche Maßnahmen verhindert werden können. Eine mögliche Konsequenz kann eine Behandlungsvereinbarung sein, in der festgelegt wird, wie im Falle von drohenden Zwangsmaßnahmen zu verfahren ist bzw. wie diese zu vermeiden sind.

Der hier verwendeten Texte und Medien wurden aus der DVD „Risiko Übergriff – Konfliktmanagement im Gesundheitsdienst“ (Stand: 2010) entnommen.

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