GP Nachbesprechung mit dem Beschäftigten

Nach einem Übergriff auf Beschäftigte durch Patienten, Bewohner oder deren Angehörige sollte zumindest bei schwerwiegenden Ereignissen eine Nachbesprechung erfolgen. Dies ist eine gute Methode, um die Ursachen des Zwischenfalls zu klären und die Folgen zu bewältigen.

Auf keinen Fall soll es das Ziel der Nachbesprechung sein, einzelnen Personen Schuld zuzuweisen. Vielmehr sind alle Prozesse zu überprüfen und zu analysieren, die im Umfeld des Ereignisses von Bedeutung sind. Gegebenenfalls sind sie zu ändern bzw. zu verbessern. Um die betroffenen Beschäftigten zu schützen und in ihrer Regeneration nicht zu gefährden, sollte die Nachbesprechung eventuell nicht direkt nach dem Vorfall stattfinden, sondern – je nach Bedarf zeitlich versetzt dazu – und verantwortungsbewusst moderiert werden.

Nach einem kritischen Ereignis wie einem Übergriff, sollte eine Nachbesprechung mit allen Beteiligten obligatorischer Bestandteil des Qualitätsmanagements sein. Das Ziel ist es, Verbesserungspotenziale im Ablauf und in der Organisation der täglichen Arbeit zu erkennen, um damit zukünftig Risikosituationen zu vermeiden. Deshalb sollte der Schwerpunkt der Nachbesprechung weniger auf das Verhalten einzelner Mitarbeiter gelegt werden. Vielmehr muss der Prozess hinterfragt werden, der dem Übergriff vorausging.

Für den Fall, dass – dem Übergriff vorausgehend – fehlende Kenntnisse in Kommunikation, Deeskalation und Krisenbewältigung von Mitarbeitern mit dazu beigetragen haben, stellen diese Aspekte kritische Punkte in der Nachbesprechung dar.

Wohl zu überlegen ist der Zeitpunkt der Nachbesprechung. Liegt ein schwerer Übergriff vor, der psychische Folgeprobleme beim Mitarbeiter hervorgerufen hat, ist die Nachbesprechung erst nach der psychischen Stabilisierung des Betroffenen angezeigt. Diese kann unter Umständen mehrere Wochen andauern.


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