Nach dramatischen Einzelereignissen, die eine Traumatisierung verursachen können, erbringen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung umfassende Leistungen.
Diese werden nicht nur zur Heilung körperlicher Schäden gewährt, sondern auch zur Wiederherstellung der seelischen Gesundheit.
Möglich sind hierbei – nach vorheriger Kostenzusage durch den zuständigen Unfallversicherungsträger – Maßnahmen von der Krisenintervention bis hin zur Psychotherapie.
Zurückgezogen:
Der hier verwendeten Texte und Medien wurden aus der DVD „Risiko Übergriff – Konfliktmanagement im Gesundheitsdienst“ (Stand: 2010) entnommen.