GP Einsatz körperlicher Interventionstechniken

Es gibt Momente, in denen verbale Deeskalationsversuche nicht ausreichen, um kritische Situationen zu entspannen. Wenn seitens des Patienten, Bewohners oder Angehörigen körperliche Gewalt ausgeübt oder unmittelbar und glaubhaft angedroht wird, dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben körperliche Interventionstechniken als allerletztes Mittel angewendet werden. In der Einrichtung sind grundsätzlich:

  • die Verantwortlichkeiten zu klären,
  • die Beschäftigten in "körperlicher Intervention" ausreichend zu schulen,
  • der Bedrohungssituation angemessene Techniken anzuwenden.

Körperliche Interventionstechniken sind das letzte Mittel zur Krisenintervention. Sie dürfen unter keinen Umständen zur allgemeinen Kontrolle und Beherrschung eines Patienten oder Bewohners eingesetzt werden.

Auch für Patienten, Bewohner oder Klienten, die aggressives oder gewalttätiges Verhalten zeigen, trägt das Fachpersonal eine besondere Verantwortung. Beschäftigte im Gesundheitsdienst sollten angemessen mit Krisen umgehen können, sodass die Persönlichkeitsrechte und Würde der betreuten Personen jederzeit gewahrt bleiben.

Dies ist dann möglich, wenn die Beschäftigten den aggressiven oder auch gewalttätigen Klienten nicht als Gegner ansehen, sondern als einen Menschen in einer Krise, die mit einem Kontrollverlust einhergeht.

Daher sollen aus berufsethischen und rechtlichen Gründen nur körperliche Interventionstechniken gelehrt und ausgeführt werden, die den Patienten oder Bewohner körperlich nicht schädigen.

Die Persönlichkeitsrechte und die Würde des Patienten oder Bewohners zu achten und dabei Sicherheit für alle Beteiligten herzustellen, ist das oberste Ziel eines Präventionskonzepts.

Die Erfahrung zeigt, dass sich Patienten und Bewohner besser und sicherer aufgehoben fühlen, wenn sie auch in Ausnahmesituationen eine angemessene und schonende Behandlung erfahren.



Der hier verwendeten Texte und Medien wurden aus der DVD „Risiko Übergriff – Konfliktmanagement im Gesundheitsdienst“ (Stand: 2010) entnommen.

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