Beschäftigte, die am Arbeitsplatz einem Übergriff durch Patienten, Bewohner oder deren Angehörige ausgesetzt waren, benötigen die Betreuung und Fürsorge ihrer Einrichtung. Eine gute Nachsorge ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil des Aggressionsmanagements.
Sie muss sicherstellen, dass unmittelbar nach einem Übergriff die direkten Kollegen situationsgerecht reagieren, wie z.B. Mitgefühl zeigen, beruhigen, Gespräch anbieten, Schuldzuweisungen unterlassen ("Du bist selbst schuld").
Anschließend sollten über einen längeren Zeitraum hinweg Hilfsangebote bestehen, z.B. in Form eines Nachsorgeteams, das auch aktiv und von sich aus auf den Betroffenen zugeht.
Nach einem aggressiven oder gewalttätigen Übergriff durch Patienten, Bewohner oder deren Angehörige im Gesundheitsdienst entwickelt sich bei betroffenen Mitarbeitern oftmals das Gefühl, nicht adäquat von ihrer Einrichtung unterstützt zu werden.
Unmittelbar nach einem Vorfall ist zu gewährleisten, dass die direkten Kollegen angemessen reagieren. Dazu gehört eine wertschätzende Haltung, die Vermittlung von Schutz und Fürsorge und das Angebot, den Arbeitsplatz zu verlassen und die Betroffenen gegebenenfalls nach Haus zu begleiten. Bei diesem Angebot sollte jedoch immer die private und häusliche Situation des betroffenen Mitarbeiters bedacht werden (Ist er/sie alleinstehend?
Wie ist die familiäre Konstellation? etc.).
Es sollte auch sichergestellt werden, dass die Kollegen des Betroffenen als Team auftreten und einheitlich auf den Vorfall reagieren. Hier können entsprechende Schulungen für die Mitarbeiter hilfreich sein.
Auf mittlere Sicht muss eine klare und eindeutige Unterstützung durch die Einrichtung erfolgen. Eine Möglichkeit hierzu ist die Installation eines Nachsorgeteams. Entscheidend ist dabei, dass eine über mehrere Wochen hinweg andauernde Begleitung des betroffenen Mitarbeiters gewährleistet werden kann.
Wenn in der Einrichtung der Verdacht entsteht, dass ein von einem Übergriff betroffener Mitarbeiter unter psychischen Problemen leidet (z. B. Schlaf- oder Konzentrationsstörungen, Vermeidungsverhalten gegenüber bestimmten Situationen), sollte dieses Thema mit dem Mitarbeiter aktiv besprochen werden. Für diesen Fall sollten die Leitung der Einrichtung und der Betriebsarzt über Adressen von Psychotherapeuten verfügen, die sich auf die Therapie posttraumatischer Belastungsstörungen spezialisiert haben. Festgelegte Ansprechpartner in der Einrichtung, an die sich Betroffene bei Bedarf wenden können, sind wünschenswert.
Der hier verwendeten Texte und Medien wurden aus der DVD „Risiko Übergriff – Konfliktmanagement im Gesundheitsdienst“ (Stand: 2010) entnommen.