Personal bereitet ein Krankenbett vor ©UK NRW | BGW
Stand: 02/2022

BM Personalentwicklung – Qualifizierung

Personalentwicklung ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung eines Betriebes. Beschäftigte müssen die Möglichkeit erhalten, die Kompetenz zu erwerben, situationsbedingt zum Beispiel über die adäquate Anwendung bereitgestellter Hilfsmittel und erlernter Grundprinzipien zur ergonomischen und ressourcenorientierten Arbeitsweise bei unterschiedlichen Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Ressourcen entscheiden zu können. Dazu muss die Unternehmensleitung die nötigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen und auf der personenbezogenen Ebene durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen und Unterweisungen für das erforderliche Know-how bei den Beschäftigten sorgen. Die Absicht ist, Beschäftigte in die Lage zu versetzen, sich sicher – also ergonomisch – zu verhalten. Erfahrung und Qualifikation des Personals haben entscheidenden Einfluss auf die Verhaltensweise und damit auf die Umsetzung der ergonomischen Arbeitsweise und den Einsatz von Hilfsmitteln zum Bewegen von Menschen.

Im Sinne des TOP-Prinzips sind personen- bzw. verhaltensbezogene Maßnahmen jedoch auf der niedrigsten Stufe in der Hierarchie der Präventionsmaßnahmen angesiedelt. Warum ist das so? Die Erfahrung lehrt schon lange, dass Menschen das schwächste Glied in der Kette bei der Implementierung von Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen sind: denn die Nachhaltigkeit von personenbezogenen Maßnahmen ist wesentlich von der Motivation und Umsetzungsbereitschaft der Beschäftigten geprägt. Somit ist Ihre Wirksamkeit eher gering. Kosten und Zeitaufwand für eine nachhaltige Umsetzung dagegen sind relativ hoch.

Erst wenn alle Möglichkeiten auf der technischen und der organisatorischen Ebene ausgeschöpft sind, sollten daher Maßnahmen auf der personenbezogenen Ebene diese ergänzen. Dies sind vor allem 

  • Maßnahmen, die anstreben, die Beschäftigten zu überzeugen, sich sicher und ergonomisch zu verhalten und die vorhandenen Hilfsmittel zu nutzen, 
  • regelmäßige Unterweisungen und Qualifizierungen durch Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten – auch von Leitungskräften in sicherer und ergonomischer Arbeitsweise zum Bewegen von Menschen unter Berücksichtigung der ressourcenorientierten Arbeitsweise, 
  • regelmäßige Unterweisungen im Umgang mit den Hilfsmitteln zum Bewegen von Menschen (Technische und Kleine Hilfsmittel, Hilfsmittel zur Positionsunterstützung) – auch in Verbindung mit der ergonomischen und der ressourcenorientierten Arbeitsweise 
  • regelmäßige Unterweisungen aller Beschäftigten in sicherer und ergonomischer Arbeitsweise beim Umgang mit Lasten.
Sichere Arbeitsweise
Eine sichere Arbeitsweise in der Pflege und Betreuung setzt sich aus 3 Komponenten zusammen:
  • die ergonomische Arbeitsweise,
  • die ressourcenorientierte Arbeitsweise und
  • der situationsorientierte Einsatz von Hilfsmitteln.

Idealerweise werden diese drei Komponenten im Rahmen der Qualifizierung integrativ vermittelt.

Die Rahmenbedingungen, um sicher arbeiten zu können, sind durch den Betrieb zu schaffen; dazu gehören alle Aspekte die bereits unter den Kapiteln technische und organisatorische Maßnahmen erläutert wurden.

 

 

Lösungsansätze
Es gibt keine pauschalen Lösungen für Situationen beim Bewegen von Menschen durch ein Verfahren oder eine Technik oder ein Konzept und damit auch kein standardisiertes Vorgehen im Sinne eines Patentrezeptes. Jede Bewegungsaktivität mit einem Menschen erfordert eine individuelle Lösung – angepasst an die jeweilige Situation, den Menschen, die Beschäftigten sowie an die jeweiligen Rahmenbedingungen.
Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG
Maßnahmen auf der personenbezogenen Ebene sind nur dann nachhaltig, wenn gleichzeitig Maßnahmen auf der technischen und organisatorischen Ebene durchgeführt werden.
Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE

Nutzen Sie die Möglichkeiten der ergonomischen und der ressourcenorientierten Arbeitsweise in Kombination mit dem Einsatz von Hilfsmitteln.

Fordern Sie ggfs. entsprechende Qualifizierungen durch Ihre Unternehmensleitung ein.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ entnommen.

Webcode: w1216