Ein fertig gerichtetes Krankenhausbett ©UK NRW | BGW
Stand: 07/2021

BM Bauliche Gestaltung

Die bauliche Gestaltung von Räumen und Gebäuden hat großen Einfluss auf die ergonomische Arbeitsweise beim Bewegen von Menschen. Beschäftigte denken oft, dass sie darauf keinen Einfluss haben. Sie können jedoch z. B. Engstellen, Stolperfallen etc. melden und haben so die Möglichkeit auf Veränderungen hinzuwirken.

Im Portal "Bewegen von Menschen" wird nur allgemein auf bauliche Grundlagen verwiesen - und auch nur auf solche, die für die ergonomische Arbeitsweise beim Bewegen von Menschen förderlich sind.

Grundsätzlich gilt:
Räume müssen ihrem Zweck entsprechend immer ausreichend groß sein.

So muss z. B. in einem Pflege-/Bewohner-/Therapie-/Behandlungszimmer immer ausreichend Platz vorhanden sein, dass Pflegebetten/ Liegen von zwei Seiten zugänglich sind und dass Verletzungsfreiheit durch ausreichend Platz für Bewegungsspielraum gewährleistet ist.

Weitergehende Informationen zu baulichen Aspekten liefern u. a. die

Die hier aufgeführten Aspekte baulicher Gestaltung beziehen sich in erster Linie auf Betriebsstätten (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Arztpraxen, usw.).

Aber auch bei Tätigkeiten in anderen Arbeitsstätten, z. B. in Privatwohnungen handelt es sich um Arbeitsplätze, bei denen die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sein müssen. Deshalb sind Unternehmensleitungen auch dort gefordert, in einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen festzulegen.

Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“.

Webcode: w1200