Eine Frau schaut durch ein Fenster ©UK NRW | BGW
Stand: 07/2021

BM Dienstplangestaltung

Eine organisatorische Besonderheit vieler Einrichtungen zur Pflege und Betreuung anderer Menschen ist, dass die Versorgung dieser Menschen oftmals rund um die Uhr erfolgen muss. Dies erfordert ein Höchstmaß an Flexibilität für die dort tätigen Beschäftigten. Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit gehören dort zur Regel.

Zudem ist es oft notwendig, dass kurzfristig Dienste für ausgefallene Kolleginnen und Kollegen übernommen werden müssen, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten.

Oftmals berücksichtigen Dienstpläne nicht ausreichend, dass eine ungünstige Arbeitszeitgestaltung sich negativ auf die physische und psychosoziale Gesundheit der Beschäftigten auswirken kann. Dies ist arbeitswissenschaftlich gesichert. Ziel einer günstigen Arbeitszeitgestaltung muss es daher sein, vorhandene Belastungen soweit wie möglich zu reduzieren.

Dies ist nicht einfach zu erreichen, da eine solche Dienstplangestaltung sowohl die individuellen Bedürfnisse der zu versorgenden Menschen als auch der Beschäftigten berücksichtigen muss. Gleichzeitig ist eine optimale und kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Einen idealen Dienstplan für alle Einrichtungen und Bereiche kann es daher nicht geben. Es gibt jedoch Empfehlungen beispielsweise der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die als Orientierung bei der Erstellung von Dienstplänen zu beachten sind: 

  • Reduzierung der Wochenarbeitstage auf eine 5-Tage- Woche, 
  • nicht mehr als drei Nachtdienste hintereinander, 
  • an das Ende des Nachtdienstes schließt sich eine möglichst lange Ruhepause von mindestens 32 Stunden an, 
  • Schichten dauern grundsätzlich nicht länger als 10 Stunden, empfehlenswert sind 8 Stunden, 
  • Überlappungszeiten der einzelnen Schichten werden verlängert, 
  • Schichtfolge rolliert vorwärts (zuerst, Früh-, dann Spät-, dann Nachtdienste), 
  • freie Wochenenden werden eingehalten, 
  • besser zwei zusammenhängende freie Tage als einzelne freie Tage, 
  • möglichst Verzicht auf geteilte Dienste, 
  • Einhalten von Pausenzeiten, 
  • rechtzeitige Erstellung und Bekanntgabe der Dienstpläne unter Berücksichtigung der Wünsche der Beschäftigten, 
  • Freizeit als Ausgleich für Mehrarbeit, 
  • flexible Arbeitszeiten nach Wunsch der Beschäftigten, 
  • Nutzung eines Aushilfenpools.

Werden diese Empfehlungen umgesetzt, können beschäftigte Beruf und Privatleben besser vereinbaren. Dies führt zu einer Verringerung psychischer Belastung und somit potenziell auch zu einer Reduzierung von Rückenbeschwerden.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ entnommen.

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