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Stand: 03/2022

BM Personalausstattung

Nur eine ausreichende Personalbemessung ermöglicht die Verteilung belastender Tätigkeiten auf mehrere Personen. Dies bedeutet, es müssen immer genügend Beschäftigte anwesend sein, um die anfallenden Tätigkeiten ausführen zu können. Hierbei ist es nicht unbedingt notwendig, dass die Beschäftigten permanent im gleichen Arbeitsbereich tätig sind. Insbesondere nachts ist die Personalstärke in vielen Einrichtungen stark reduziert. Es muss jedoch organisatorisch sichergestellt sein, dass immer Beschäftigte zu Hilfe gerufen werden können, wenn für einen Transfer oder eine Bewegungsunterstützung mehrere Beschäftigte benötigt werden. Der Einsatz mehrerer Beschäftigter kann selbst dann notwendig sein, wenn ein Hilfsmittel zum Einsatz kommt.

In den meisten Einrichtungen sind die Tageszeiten bekannt, zu denen besonders viele Bewegungsunterstützungen und Transfers geleistet werden müssen z. B. vormittags oder abends.

Hier muss überprüft werden, wie zu solchen Zeiten eine günstige Personaleinsatzplanung ermöglicht werden kann. Dies ist z. B. über den Einsatz von Teilzeit-Beschäftigten möglich. Gleichzeitig müssen jedoch auch die negativen Auswirkungen solcher Lösungen betrachtet werden (s. Dienstplangestaltung).

Die Qualität der Versorgung von Menschen ist von einer ausreichenden Personalausstattung und einem sinnvollen Personaleinsatz abhängig.

Nicht nur die zu betreuenden Personen auch die Beschäftigten profitieren letztlich von einer professionellen und entlastenden Vorgehensweise bei der Bewegungsunterstützung oder beim Transfer.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ entnommen.

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